Diskriminierung

· Allgemein
DISKRIMINIERUNG

Diskriminierung

Definition

Mit Diskriminierung wird die aufgrund zugeschriebener Gruppenmerkmale erfolgte ökonomische, kulturelle oder soziale Benachteiligung von Einzelpersonen oder Gruppen bezeichnet. Die bekanntesten Diskriminierungsformen sind Rassismus und Sexismus. Es wird auch von den drei „Master-Kategorien“ der Diskriminierung gesprochen: Klasse, Ethnizität (Nationalität, „Rasse“) und Geschlecht.

Artikel-Überblick

Ein Schnelleinstieg zum Thema findet sich in der folgenden Google-Präsentation, rechts im gelben Feld sind zudem weitere Artikel zum Thema verlinkt. In den verlinkten Artikeln taucht zudem dieses Feld wieder auf und bietet so die Möglichkeit, den Überblick zu behalten und jederzeit zu den Ursprungsartikeln zurückzukehren.
Der Artikel hat sieben kurze Kapitel.

  1. Abgrenzung des Begriff „Diskriminierung“
  2. Differenzierung nach Diskriminierungsweisen
  3. Differenzierung nach Diskriminierungsmerkmalen
  4. Differenzierung nach Diskriminierungsbereichen
  5. Diskrimierung als soziologische Kategorie
  6. Empirische Forschung zu Diskriminierung
  7. Antidiskriminierung

Dieser Artikel ist moderiert. Dies heißt, dass Sie gerne Veränderungen und Ergänzungen vornehmen können, diese werden jedoch erst nach einer Prüfung durch mich öffentlich.

Discrimination

1. Abgrenzung des Begriffs „Diskriminierung“

Der Begriff Diskriminierung bedeutet ursprünglich trennen, absondern. Allgemein ist mit dem Begriff jedoch die Soziale Diskriminierung gemeint, also die Benachteiligung von Gruppen und ihren Mitgliedern.

Unterschiede zu Vorurteil und Unterdrückung

Zu unterscheiden ist der Begriff der Diskriminierung sowohl von „Vorurteil“ als auch von „Unterdrückung“.

Vorurteile müssen sich zum einen nicht auf soziale Gruppen beziehen, zum anderen müssen sie auch keine nachweisbaren Auswirkungen haben, um zu bestehen. Diskriminierungen setzen jedoch voraus, dass es gesellschaftliche Scheidelinien [1] gibt, dass es also gesellschaftlich unterschiedliche Gruppen gibt, auf denen sich die Diskriminierungen beziehen, und Diskriminierung besteht erst dann, wenn sie sich negativ auswirkt.

Diskriminierung muss auch von gesellschaftlicher Unterdrückung unterschieden werden, da Unterdrückung voraussetzt, dass die benachteiligte Gruppe mit brachialer Gewalt daran gehindert wird, die Benachteiligung zu beenden. Eine Diskriminierung kann auch eine Unterdrückung sein, allerdings ist dies nicht zwingend, es gibt Diskriminierungen, die nicht durch brachiale Gewalt aufrechterhalten werden. Aufgrund der mit Unterdrückung einhergehenden Gewaltbereitschaft kann es verharmlosend wirken, wenn eine Unterdrückung als Diskriminierung bezeichnet wird.

Diskriminierungsformen – Diskriminierungsweisen – Diskrimnierungsbereiche

Diskriminierungen werden auf verschiedene Weise differenziert, je nachdem ob diskriminierte Gruppen, Spielarten von Diskriminierung oder Diskriminierungsfelder betrachtet werden. Im folgenden wird eingegangen auf die Differenzierungen nach

  • Diskriminierungsformen/ -merkmale/ -gründe (z.B. Rassismus, Sexismus, Klassismus)
  • Diskriminierungsweisen (z.B. direkte oder indirekte, strukturelle oder individuelle Diskriminierung)
  • Diskriminierungsbereichen/ -felder (z.B. Diskriminierung am Arbeitsplatz, Umweltrassismus, Bildungsdiskriminierung)

Diskrimnierungsformen sind Diskriminierungen unterteilt nach den jeweils betroffenen Gruppen der Diskriminierung. Diskriminierungsweisen sind soziologische Differenzierungen: handelt es sich um direkte oder indirekte, um institutionelle oder personelle Diskriminierung usw.. Diskriminierungsbereiche beziehen sich auf das Feld, in dem die Diskriminierungen auftauchen: Arbeitswelt, Bildungsbereich, Medien…

2. Gruppenspezifische Diskriminierungsformen

Diskriminiert wird aufgrund von wirklichen oder zugeschriebenen Gruppenmerkmalen. Diese Zuschreibungen kommen zustande durch eine Aufteilung in „Wir“ und „Die Anderen“. Diese Identitätspolitik der Abgrenzung („discriminare“ (lat.) = „abtrennen“) schafft eine „Differenzlinie“ anhand derer zwei Gruppen getrennt werden. Die Motivation der Trennung besteht in einer vorteilhaften Ressourcensicherung und Entscheidungsmacht für diejenigen, die sich zu der „besseren“ Gruppen zählen.

Diskriminierung: Equal Rights Demonstration
Foto by tom.arthur cc-by-sa2.0

Wieviele verschiedene Diskriminierungsformen es gibt, ist umstritten. In den europäischen Antidiskriminierungsgesetzen finden sich nur wenige Diskriminierungsformen, diese wurden aufgrund der Lobbyarbeit von betroffenen Gruppen in den Amsterdammer Verträger von 1997 in den europäischen Richtlinien aufgenommen. Die bekanntesten und am stärksten akzeptierten Diskriminierungsformen dürften Rassismus und Sexismus sein. In soziologischen Theorien wird von den drei großen Diskriminierungsformen Rassismus, Sexismus und Klassismus ausgegangen, mit „Race, Class, Gender“ als den drei „Mastercategories“. Die EU-Richtlinien unterbinden Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Behinderung, des Alters, der „Rasse“ oder der ethnischen Herkunft und der Religion oder Weltanschaung. Die „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ hingegen listet weitere Diskriminierungsformen auf, die verboten sind. Im Artikel II-81 heißt es:

„Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.“


In Theorien zur Dreifachunterdrückung (Rassismus, Sexismus, Klassismus) oder der Intersektionalitätsforschung („intersection“ eng. „Schnittpunkt“) werden die Verhältnisse der verschiedenen Diskriminierungsformen zueinander untersucht. So wurde bereits in den 1920er Jahren auf die mehrfache Diskriminierung von proletarischen Mädchen (Alter, Klasse, Geschlecht) hingewiesen und in der Formel des „Katholischen Arbeitermädchens vom Land“ in den 1970er Jahren als in mehrfacher Hinsicht von der Bildungspartizipation ausgeschlossene Personengruppe thematisiert. Neuere Untersuchungen der Intersektionalitätsforschung betonen, dass sich die Diskriminierungsformen in einer Person nicht einfach nur addieren, sondern neue Identitäten schaffen.

3. Unterscheidung von Diskriminierungsweisen

Unterschieden werden Diskriminierungen auch über ihre Funktionsweise. So wird Strukturelle Diskriminierung von Institutionalisierter Diskriminierung und Personaler Diskriminierung unterschieden. Diskriminierung kann auf sprachlicher und symbolischer Ebene stattfinden. Eine weitere wichtige Unterscheidung, die vor allem in den Gesetzgebungen der EU greifen, ist die zwischen Unmittelbarer Diskrimierung und Mittelbarer Diskriminierung. Werden Unterschiede in einer gruppenspezifischen Ressourcenverteilung empirisch belegt, so ist von statistischer Diskriminierung die Rede. Unterschieden wird ferner eine additive Diskriminierung von einer intersektionellen Diskriminierung: eine additive Diskriminierung liegt vor, wenn beispielsweise eine Schwarze in Deutschland erst sexistisch und dann rassistisch diskriminiert wird, eine intersektionelle Diskriminierung richtet sich hingegen direkt gegen schwarze Frauen als schwarze Frauen. Die folgenden Abschnitte gehen auf die unterschiedlichen Diskrimierungsweisen genauer ein.

Personale Diskriminierung

Eine Personale Diskriminierung liegt vor, wenn die Diskriminierung direkt von Personen ausgeht, wenn also beipsielsweise diskriminierende Äußerungen getätigt, direkte Gewalt ausgebübt wird oder eine Person aus diskrimierenden Gründen ausgeschlossen oder marginalisiert wird. Einer Personalen Diskriminierung liegen Vorurteilsstrukturen in der diskriminierenden Person zugrunde, wobei das diskriminierende Handeln bewusst oder unbewusst geschehen kann. Der Begriff der Personalen Diskriminierung ist nicht zu verwechseln mit einer individuellen Benachteiligung. Auch einer Personalen Diskriminierung liegt eine gruppenspezifische Diskriminierung zugrunde. Von Personaler Diskriminierung ist in Abgrenzung zu Struktureller Diskriminierung dann die Rede, wenn die Ursache der Diskriminierung nicht in der Gesellschaftsstruktur oder den Institutionen der Gesellschaft zu finden ist, sondern in dem Verhalten von Personen als Einzel- oder als GruppentäterInnen.
In Deutschland werden Vorurteilsstrukturen mit dem auf zehn Jahre angelegten Forschungsprojekt der „Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ der Universität Bielefeld untersucht. Hier wird der These nachgegangen, dass es ein Syndrom gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gebe, welches sich darin äußere, dass Personen, die eine diskriminierte Gruppe vorurteilshaft abwerten, oftmals auch andere diskriminierte Gruppen abwerten.

Strukturelle Diskriminierung

Im Gegensatz zur Personalen Diskriminierung liegt die Strukturelle Diskriminierung dann vor, wenn die Ursache für Diskriminierung in den Strukturen der Gesellschaft zu finden ist. Diese Diskriminierungsursachen können in den gesellschaftlichen Institutionen wie Schule, Regierungsformen, Gesetzen, Religionsgemeinschaften oder in symbolischen Vereinbarungen wie beispielsweise in Sprachregelungen zu finden sein.

Instititutionelle Diskriminierung

Von Institutioneller Diskriminierung ist dann die Rede, wenn die Ursache der Diskriminierung in gesellschaftlichen Institutionen zu finden ist. Beispielsweise ist das deutsche Schulsystem als Institution so beschaffen, dass systematisch Arbeiterkinder, Migrantenkinder, Kinder mit Behinderungen oder Kindern ohne Eltern mit akademischen Abschluss, in ihrer Bildungsmöglichkeiten benachteiligt. Diese Diskriminierung geht nicht einfach nur von den Lehrern und Lehrerinnen vor, sondern liegt der spezifischen Institution Schule zugrunde. Hierbei können Institutionelle Diskriminierung und Personale Diskriminierung ineinandergreifen. So zwingt die frühe soziale Selektion als institutionelles Merkmal des deutschen Schulsystems Lehrer und Lehrerinnen dazu, den Lebensweg von zehnjährigen SchülerInnen zu antizipieren, wobei hier unbewusste schicht- oder ethnienbestimmte Vorurteilsstrukturen effektiv werden können.[2]

Symbolische Diskriminierung

Symbolische Diskriminierung liegt vor, wenn die Diskriminierung über Sprache und Bilder transportiert wird. Diskriminierte Gruppen sind dabei oft als das besondere benannt und markiert, wobei die Definitionsmacht darüber, wo Differenzlinien zwischen gesellschaftlichen Gruppen verlaufen und wie die Gruppenmerkmale sind, bei den diskriminierenden Gruppen liegt, welche die Medieninhalte dominieren und bestimmen, welche Kultur, Bildung, Sprache und welcher Geschmack als legitim zu gelten hat. Ein aktuelles Beispiel ist die Diskriminierung von Kindern aufgrund ihrer Vornamen.[3]
So finden sich sehr viel mehr Bezeichnungen für diskriminierte Gruppen als für nicht-diskriminierte Gruppen. Diese abwertenden Bezeichnungen werden, wenn sie sich auf ethnische Gruppen beziehen, Ethnophaulismen benannt. Ethnophaulismen gehen mit Rassialisierungen, also rassistischen Zuschreibungen einher. Ähnliche Bezeichnungspraxen gibt es jedoch auch für andere Diskriminierungsformen. Beispielsweise blieb lange Zeit die heterosexuelle Orientierung als das Normale unmarkiert, während hiervon abweichende Orientierungen markiert, bewertet, abgewertet und theologisch, psychiatrisch und wissenschaftlich untersucht wurde. Doch nicht nur durch die Markierung als „Das Andere“ kann symbolische Diskriminierung greifen, sondern auch durch das Unsichtbarmachen der diskriminierten Gruppe. So ist die deutsche Sprache bislang sowohl durch das generische Maskulinum durch das Unsichtbarmachen der Frauen gekennzeichnet als auch durch Aufwertungen des Männlichen (mannhaft=stark und tapfer) und das Abwerten des Weiblichen (weibisch=schwach und furchtsam). Die Aufwertung des Hellen und Weißen gegenüber dem Dunklen und Schwarzen korrepondiert ebenso mit Rassismus wie die Aufwertung von Oben und Abwertung von Unten mit dem Klassismus. Untersucht werden Formen der Symbolischen Diskriminierung von der Kritischen Diskursanalyse.

Unmittelbare Diskriminierung – Mittelbare Diskriminierung

Die Unterscheidung Unmittelbare Diskriminierung / Mittelbare Diskriminierung bezieht sich vor allem auf Praktiken in Institutionen oder am Arbeitsplatz. Bei einer Mittelbaren Diskriminierung führen dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren potentiell zu einer Benachteiligung bestimmter Personen aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit. Aufgrund der EU-Richtlinien ist diese Unterscheidung in die Gesetzgebung zu den europäischen Antidiskriminierungsgesetzen, bzw. den Gesetzen zur Allgemeinen Gleichbhehandlung (AGG) aufgenommen worden. In den Gesetzestexten sind die Fälle ausgenommen, in denen die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt seien. Und die europäischen Gesetzestexte unterliegen einer Diskriminierungshierarchie, da sie nicht für alle diskriminierten Gruppen zur Geltung gebracht werden können, sondern nur für bestimmte Gruppen. Unmittelbare Diskriminierung ist meistens der Personalen Diskriminierung, Mittelbare Diskriminierung der Institutionellen Diskriminierung zuzurechnen. Es kann aber auch mittelbare personale Diskriminierung geben.
 

Ein Beispiel für Mittelbare Diskriminierung:

Eine mittelbare Diskriminierung wäre beispielsweise gegeben, wenn sämtliche Personen, die sich um eine bestimmte Stelle bewerben, einen Test in einer bestimmten Sprache absolvieren müssten, obwohl die Beherrschung der betreffenden Sprache für die Ausübung der Tätigkeit nicht erforderlich ist.

Die Durchführung eines solchen Tests könnte zur Folge haben, dass mehr Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen Muttersprache ausgeschlossen werden.[4] 

Die Unmittelbare Diskriminierung geschieht sehr direkt. Beispiele für Unmittelbare Diskriminierung:

Ein Ladenbesitzer, der sich lediglich aus Gründen der Rassenzugehörigkeit oder ethnischen Herkunft weigert, ausreichend qualifizierte Bewerber als Verkäufer einzustellen, weil er meint, dadurch Kunden verlieren zu können, macht sich der unmittelbaren Diskriminierung schuldig. Ein Arbeitgeber, der in einer Stellenanzeige den Bewerberkreis auf junge Leute beschränkt, auch wenn die betreffende Tätigkeit ebenso gut von einer älteren Person ausgeübt werden könnte, macht sich ebenfalls der Diskriminierung strafbar. Gleiches gilt für einen Hoteldirektor, der einer Person, in der er ein Mitglied der Zigeuner, Roma oder Fahrenden vermutet, lediglich aus diesem Grund den Zutritt zur Bar verweigert.[5]

Multiple Diskriminierung: additiv, verstärkend oder intersektionell?

In der Diskriminierungsforschung werden verschiedene Formen von Diskriminierung in Relation gebracht. Menschen verfügen nicht einfach nur zur Zugehörigkeit einer „Opfer“- oder einer „Täter“-Gruppe, sondern haben verschiedene Gruppenmerkmale. So kann eine weiße Frau als Frau sexistisch diskriminiert werden und als Weiße rassistisch diskriminieren. Hinzu kommt dass ein Mensch verschiedenen Diskriminierungen ausgesetzt sein kann, die sich überschneiden (Intersektion=Überschneidung) und so einer besonderen Diskrimierung ausgesetzt sind. In den frühen 1960er Jahren war beispielsweise die Rede vom Katholischen Arbeitermädchen vom Land. Wird ein Mensch aufgrund mehrerer Diskriminierungsformen diskriminiert, so spricht man von Multiple Diskriminierung. Als eine der ersten Gruppen hat das Combahee River Collective auf die Mehrfachunterdrückung aufmerksam gemacht. Während der Anti-Rassismus-Konferenz in Durban wurde auch Rassismus im Zusammenhang mit Mehrfachdiskriminierung definiert. Hierzu heißt es:

„Wir anerkennen, dass Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und die damit verbundene Intoleranz aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Abstammung beziehungsweise nationalem oder ethnischem Ursprung existieren und dass die Opfer Mehrfachdiskriminierungen oder einer verschärften Form von Diskriminierung aus anderen damit zusammenhängenden Gründen ausgesetzt sein können, wie etwa Geschlecht, Sprache, Religion, politische oder sonstige Meinung, soziale Herkunft,  Eigentumsverhältnisse, Geburt oder sonstiger Status.“[6]

Seit wenigen Jahren wird multiple Diskriminierung unterschieden in

  • additive Diskriminierung
  • verstärkender Diskriminierung
  • intersektionelle Diskriminierung.


Additive Diskriminierung

Eine additive Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person beispielsweise erst als Frau und danach als Ausländerin beschimpft wird.

“Die additive Diskriminierung beschreibt eine Situation, in der Diskriminierung aus mehreren Gründen separat zum Tragen kommt. So kann eine Person in einer Situation aufgrund eines Merkmals und in einer anderen Situation aufgrund eines anderen Merkmals diskriminiert wer­den. Beispiel:. Eine Frau tritt eine neue Stelle an und erhält aufgrund ihrer Behinderung nicht den vollen Versicherungsschutz. Nach einem halben Jahr stellt sie im Gespräch mit einem Arbeits­kollegen fest, dass sie bei gleicher Qualifikation für die gleiche Tätigkeit einen viel tieferen Lohn erhält.“[7]


Verstärkende Diskriminierung

Eine verstärkende Diskriminierung liegt vor, wenn Menschen in einem bestimmten Fall aufgrund eines bestimmten Diskriminierungsmerkmales zwar nicht benachteiligt worden wären, dies aber aufgrund weiterer Diskriminierungsmerkmale dann doch geschieht. Hierzu die EU-Kommission:

„Die verstärkende Diskriminierung beschreibt eine Situation, in der eine Person aufgrund von mindestens zwei Dimensionen gleichzeitig diskriminiert wird. In einem solchen Fall wird eine Dimension durch weitere Diskriminierungsgründe verstärkt, das heißt, die Diskriminierungs­gründe kumulieren sich. Beispiel: Eine lesbische Frau stellt sich zur Wahl für ein Exekutivamt. Sie wird abgelehnt, einerseits, weil sie als Frau nicht in der Lage sein soll, ein solches Amt auszuüben und ande­rerseits, weil homosexuelle Menschen in einer solchen Position nicht erwünscht sind.“[7]

Intersektionelle Diskriminierung

Eine intersektionelle Diskriminierung hingegen würde sich gegen die Ausländerin (in ihrer Gleichzeitigkeit als Frau und Nicht-Inländerin) richten. Die EU-Kommission definiert Intersektionelle Diskriminierung folgendermaßen:

„Bei der intersektionellen Diskriminierung greifen mehrere Dimensionen und interagieren mit­einander, so dass sie nicht voneinander zu trennen sind. Beispiel: Ein dunkelhäutiger, junger Mann wird von der Polizei ohne konkretes Verdachtsmo­ment einzig aufgrund seines Geschlechts, seines Alters und seiner Hautfarbe auf Drogenbe­sitz kontrolliert (racial profiling/ Rasterfahndung).“[7]

Weitere Informationen zu dieser Diskriminierungsform: Intersektionalität

Assoziative Diskriminierung

Unter Assoziativer Diskriminierung wird ein benachteiligendes Verhalten denjenigen gegenüber verstanden, die Kontakt zu diskriminierten Personen haben.

Weitere Informationen zu diesem Thema: Assoziative Diskriminierung

Diskriminierung durch Datenerhebung und Datenauswertung

Durch die Erhebung von Daten kann nicht nur Diskriminierung festgestellt werden. Es ist auch möglich durch die Erhebung und Auswertung von Daten zu diskriminieren. Im Folgenden wird auf das Scoring und auf die Genetische Diskriminierung eingegangen. Diese Formen der Diskriminierung verletzen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und führen oftmals zu Gerechtigkeits- und Anerkennungs-Defiziten.

Algorithmische Diskriminierung: Scoring

Während mittels Datenerhebung statistische Diskriminierung festgestellt wird, nimmt in den letzten Jahren eine klassenspezifische Diskriminierung durch Datenerhebung zu. Beispielsweise haben noch in jüngster Zeit verschiedene Polizeidienststellen in Deutschland die sogennanten „Rosa Listen“ geführt, in denen Daten über (vermeintlich) homosexuelle Personen gesammelt wurden.
Aufgrund der Computertechnologie stehen heute sehr viel subtilere Möglichkeiten als das Führen von Listen zur Verfügung, mit denen Menschen durch Datensammlung, -zusammenführung und -bewertung diskriminiert werden können. Mit dem sogenannten Scoring werden Daten erhoben, um die Kreditwürdigkeit von potentiellen Kunden zu erheben. Hierbei spielt nicht nur eine Rolle, ob die betroffene Person Schulden hat oder diese nicht zum erwarteten Zeitpunkt tilgte, sondern es werden soziodemographische Daten erhoben. Bereits der Wohnort kann zu einer Registrierung führen und damit zu einer Verweigerung von Krediten oder Krediten zu schlechteren Konditionen.[8] Auch der Kundenservice in den Callcentern wird über geheimes Scoring geregelt. Die KundInnen werden in A-, B- und C-Kategorien einsortiert und erhalten in der Warteschleife schneller einen freien Berater oder erreichen im ungünstigsten Fall nur Sprachcomputer.[9]
Verwandt mit dieser Form von Diskriminierung ist die Demografisierung. Unter Demografisierung wird verstanden, dass Daten über die regionale „Bevölkerungsqualität“ erhoben bzw. ausgewertet und interpretiert werden. Diese Praxis wird auch als Redlining bezeichnet. BürgerrechtsaktivistInnen wehrten sich dagegen, dass Wohnviertel von Schwarzen und ethnischen Minderheiten keine Investionen von Banken erhielten oder dass dort keine Hypotheken vergeben wurden. Diese Gebiete sind rot gekennzeichnet worden.

Genetische Diskriminierung

Verwandt mit dem sozialdemografischen Scoring ist die genetische Diskriminierung. Hierbei handelt es sich um eine Diskriminierung aufgrund der Erfassung und Bewertung der Gene einer Person. Beispiele wären:

die Möglichkeit des Erwerbs günstiger Versicherungsprämien bei Vorlage eines negativen
Gentests; der Ausschluss von der Möglichkeit zur Adoption bei bekanntem genetischen
Risiko; oder die Einräumung von Vorteilen in der Arbeitswelt bei Vorlage eines günstigen
Testergebnisses (Beispiel: HIV-Resistenz)[10]

Gendiagnostische Verfahren können auch neben dieser personalen genetischen Diskriminierung als strukturelle genetische Diskriminierung generelle Vorurteile beispielsweise im Sinne einer Behindertenfeindlichkeit oder einer ethnischen Diskriminierung verstärken oder wiederbeleben. In der Charta der Menschenrechte der Europäischen Union ist explizit die genetische Diskriminierung verboten. Im August 2008 ist zudem in Deutschland ein Referentenentwurf für ein Gendiagnostik-Gesetz ver­öf­fent­licht worden, der ein umfassendes Verbot genetischer Diskriminierung beinhaltet. Im Gesetzentwurf vom 13.10.2008 heißt es:

Der Gesetzgeber sieht angesichts der Entwicklungen der Humangenomforschung die Notwendigkeit, die Bürgerinnen und Bürger in die Lage zu versetzen, ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung auszuüben. Ziel des Gesetzes ist es, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren von genetischer Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den einzelnen Menschen zu wahren.[11]

Die Gesetzesvorlage betrifft den Umgang mit „genetischen Proben und genetischen Daten bei genetischen Untersuchungen zu medizinischen Zwecken, zur Klärung der Abstammung sowie im Versicherungsbereich
und im Arbeitsleben“.
Es dürfen nach dieser Vorlage weder im Arbeits- noch im Versicherungsbereich genetischen Daten herangezogen werden, um eine Person beurteilen zu können.[11]

Statistische Diskriminierung

Mit Statistische Diskriminierung sind die gruppenspezifischen Partizipationsunterschiede gemeint, die sich durch statistische Erhebungen messen lassen. Hierbei ist die Statistik nicht diskriminierend, sondern sie stellt lediglich Ungleichheiten fest, die auf Diskriminierungen schließen lassen. Wenn beispielsweise in Deutschland erhoben wird, dass von 100 Akademikerkindern 83 ein Studium beginnen, von 100 Nicht-Akademikerkindern aber nur 23 Kinder ein Studium beginnen, so liegt hier Statistische Diskriminierung vor. Oftmals liegt einer Statistischen Diskriminierung auch eine tatsächlichen Diskriminerung zugrunde. Ob dies der Fall ist, muss mit weiteren Methoden untersucht werden. Andererseits kann in Bereichen, in denen Diskriminierungen untersucht und bestätigt wurden, mit Statistischer Diskriminierung auf den Fortbestand dieser Diskriminierungstradition hingewiesen werden. Programme der Affirmative Action greifen häufig auf Untersuchungen zur Statistischen Diskriminierung zurück. US-amerikanische Behörden vergeben oft Regierungsaufträge an Firmen in Abhängigkeit von einer geringen Statistischen Diskriminierung der Postenbesetzung der Firma.
In Deutschland griffen Gerichtsurteile ebenfalls auf Statitische Diskriminierung zurück. So verurteilte das Stuttarter Arbeitsgericht einen Arbeitsgeber dazu, 3 Monatsgehälter zu zahlen, weil ein Mann nicht eingestellt wurde und nachgewiesen konnte, dass signifikant weniger Männer eingestellt wurden als sich Männer in der Gruppe der Bewerber befanden:

Der traditionell statistische Nachweis einer mittelbaren Benachteiligung im Sinne des § 7 AGG mit § 3 Abs. 2 AGG kommt immer dann in Betracht, wenn wie hier eine größere Anzahl von Arbeitsplätzen (neu) zu besetzen ist. Ist der Anteil wie hier von Männern in der Gruppe der Eingestellten signifikant geringer als in der Gruppe aller Bewerber, spricht dies für eine mittelbare Benachteiligung. Damit tritt die Indizwirkung des § 22 AGG ein.[12]

„Indizwirkung“ meint in diesem Fall, dass die Statistische Diskriminierung als Indiz für eine individuelle Diskriminierung herangezogen wird und der Beschuldigte hierdurch in Beweiszwang gerät, dass keine Diskriminierung vorliege. Allerdings machen deutsche Gerichte im Gegensatz zu us-amerikanischen nur in sehr seltenen Fällen Gebrauch von der Indizwirkung auf Grundlage der Statistischen Diskriminierung.

3. Differenzierung nach Diskrimierungsbereichen

Diskriminierungen finden in unterschiedlichen Bereichen statt. Sie treten auf

  • im Arbeitsmarkt (z.B. Personalbewerbung[13])
  • im Zugang zu Dienstleistungen,
  • im Bildungsystem,
  • in Wissenschaft und Forschung,
  • im privaten zwischenmenschlichen Bereich,
  • im Rechtssystem,
  • in der Wohnqualität und Mobilität.

So wird beispielsweise mit dem Terminus „Umweltrassismus“ die größere Belastung durch Umweltverschmutzung und „Natur“katastrophen (bspw. New Orleans) für marginalisierte Gruppen thematisiert. Mit „Bildungsdiskriminierung“ wird auf die ungleiche Verteilung des Zugangs zu höherer Bildung verwiesen und mit dem Begriff „Zweiklassenmedizin“ wird die unterschiedliche medizinische Versorgung kritisiert, die für eine Ungleichheit der Gesundheitschancen mitverantwortlich ist. Ein neuer Bereich der Diskriminierung wird im Bereich der Computer- und Internetnutzung diskutiert. Diese Diskriminierung wird benannt als „Digitale Diskriminierung“ oder als „Internet-Diskriminierung“[14]

Die Antidiskriminierungs-Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft beziehen ihre Maßnahmen bislang hauptsächlich auf den Arbeitsmarkt, diese sollen aber für bestimmte Diskriminierungsformen auch auf den Zugang zu Dienstleistungen ausgeweitet werden. Da nicht alle vom AGG erfassten Diskriminierungsformen in die Ausweitung auf diese Bereiche einbezogen werden, wird hier von einer Diskriminierungshierarchie gesprochen.[15]

4. Diskriminierung als soziologische Kategorie

Albert Scherr verweist darauf, dass die Unterscheidung zwischen sozio-ökonomischer Ungleichheit, die Klassen, Schichten oder Milieus betrifft und Diskriminierung als ethnisierende und rassialisierende Benachteiligungspraxis nicht trennscharf ist. Er schlägt deshalb vor, drei Formen von Diskriminierung zu unterscheiden, die auf unterschiedliche Weise auf real existierende Gruppen zurückgreifen oder diese erst konstruieren:

  1. Diskriminierung im Kontext von Beziehungen und Konflikten zwischen realen Gruppen, die eine begrenzte Zahl von Individuen umfassen, die in einem Interaktions- und Kommunikationszusammenhang stehen;
  2. Diskriminierungen im Kontext von Beziehungen zwischen imaginären Gruppen und Gemeinschaften, zum Beispiel national oder ethnisch definierten Kollektiven, deren »Angehörige« nicht in einem realen Interaktions- bzw. Kommunikationszusammenhang stehen, sondern deren Identität auf Fremd- und/oder Selbstzuschreibungen vermeintlicher Gemeinsamkeiten beruht;
  3. Diskriminierung auf der Grundlage einer Unterscheidung von Kollektiven, die auch durch diskriminierende Zuschreibungen vorgängiger gesellschaftsstruktureller Differenzen (insbesondere Staatsangehörigkeit und Klassenlage) voneinander zu unterschieden sind.[16]
Es sei seiner Meinung zudem erforderlich, nicht diskriminierte Gruppen vorauszusetzen, sondern 

empirisch zu rekonstruieren, in welchen sozialen Kontexten welche Unterscheidungen wie verwendet und relevant gesetzt werden sowie welche privilegierenden oder benachteiligten Effekte dies nach sich zieht.[16]

5. Empirische Forschung zur Diskriminierung

Ablehnung von Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion/Weltanschauung, sexueller Orientierung, Alter oder Behinderung
(100 = Ablehnung unter welchen Umständen und aus welchem Grund auch immer)
Land Eigene Meinung Zugeschriebene Meinung der anderen
Spanien 89 71
Luxemburg 88 75
Großbritannien 87 76
Dänemark 87 72
Schweden 85 72
Frankreich 85 72
Italien 85 67
Portugal 85 75
Niederlande 84 72
Finnland 83 70
Irland 82 74
Griechenland 82 69
Belgien 80 70
Österreich 78 65
Deutschland/Ost 71 65
Deutschland/West 68 60
Europäische Kommission: EU-Barometer 57. Diskriminierung in Europa. Zusammenfassung der Ergebnisse, 2003, S.12 Link

In den letzten Jahren wurden in Europa und Deutschland verschiedene Erhebungen zur Diskriminierung gestartet, wobei Untersuchungen wie das EU-Barometer oder die Sinus-Studie Diskriminierung im Alltag im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes darunter leiden, dass sie lediglich zu den Diskriminierungsmerkmalen der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien forschen. Die Sinus-Studie von März 2009 war eine Ohrfeige für die Antidiskriminierungspolitik der deutschen Bundesregierung, denn diese war kaum bekannt und die Bevölkerung sieht vor allem eine Diskriminierung gegen „sozial schwache“ Personengruppen, die jedoch vom AGG gar nicht geschützt werden. Eine Konsequenz aus dieser Studie wäre, Arbeitslose und Arme ebenfalls zu schützen. Zu ähnlichen Ergebnissen kam eine irische Studie von 2008. Sie empfahl ebenfalls Arbeitslosigkeit als Diskriminierungsmerkmal in die Gesetzgebung aufzunehmen.
Das Forschungsprojekt „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ geht von einem Syndrom gruppenspezifischer Vorurteile aus und hat seine Erhebung insbesondere um klassenspezifische Merkmale wie Obdachlosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit erweitert.

Einzelne Erhebungen:

6. Antidiskriminierung

Antidiskriminierend sind Maßnahmen, die sich gegen Diskriminierung wenden. Es ist zu unterscheiden zwischen Antidiskriminierungs-Bewegungen, die sich größtenteils aus den von Diskriminierung betroffenen Gruppen zusammensetzen und stattlichen Maßnahmen, die sich in Gesetze und Institutionen niederschlagen.

Nicht-staatliche Antidiskriminierungsinitiativen

Im deutschsprachigen Raum sind als Antidiskriminierungsinitiativen, die alle Diskriminierungsformen thematisieren vor allem der deutsche Informations- und Dokumentationszentrum Antirassismusarbeit (IDA) zu nennen und für Österreich ZARA.

Darüber hinaus gibt es u.a. folgende Antidiskriminierungsbüros:

Staatliche Antidiskriminierungsmaßnahmen

Zu den staatlichen Antidiskriminierungsmaßnahmen zählen gesetzlich erlassene Diskriminierungsverbote, Positive Maßnahmen gegen Diskriminierung (Affirmative Action), die Einsetzung von Antidiskriminierungs-Büros so wie die Erhebung von Diskriminierung durch die Vergabe von Forschungsaufträgen.

Siehe auch

Weblinks

Literatur

Allgemein

  • Gomolla, Mechtild: Institutionelle Diskriminierung im Bildungs- und Erziehungssystem
  • Hormel, Ulrike/Scherr, Albert: Diskriminierung. Grundlagen und Forschungsergebnisse. Wiesbaden 2010
  • Markefka, Manfred (1995): „Vorurteile – Minderheiten – Diskriminierung“
  • Meulenbelt, Anja (1993): „Scheidelinien: über Sexismus, Rassismus und Klassismus“ Aus dem Niederländ. von Silke Lange, Reinbek bei Hamburg
  • Scherr, Albert: Diskriminierung – eine eigenständige Kategorie für die soziologische Analyse der (Re-)Produktion sozialer Ungleichheiten in der Einwanderungsgesellschaft? PDF 

Behindertenfeindlichkeit

  • Rommelspacher, Birgit: Wie wirkt Diskriminierung? Am Beispiel der Behindertenfeindlichkeit, Vortrag auf der Tagung Ethik und Behinderung – Theorie und Praxis Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft 12. 5. 2006 Katholischen Akademie zu Berlin PDF

Heterosexismus

  • European Union Agency for Fundamental Rights, 2009: „Homophobia and Discrimination on Grounds of Sexual Orientation and Gender Identity in the EU Member States. Part II: The Social Situation“ PDF

Intersektionalität

  • Supik, Linda: Bedeutung und Relevanz von Mehrfachdiskriminierung. Eine soziologische Einführung, Vortrag vom 12. November 2008 Worddatei
  • Winker, Gabriele/ Degele, Nina (2009): Intersektionalität. Zur Analyse sozialer Ungleichheiten. Bielefeld: transcript
  • Kemper. Andreas (2010): Wechselwirkende Ungleichheiten. Über Winker / Degele „Intersektionalität. Zur Analyse sozialer Ungleichheiten
  • Interview (2010) mit Gabriele Winker / Nina Degele zu „Intersektionalität. Zur Analyse sozialer Ungleichheiten“

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13 Kommentare

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  1. Hanna Bretzke aus Speyer

    Diskriminierung — vielen Dank für die großartigen Artikel,die wir hier alle brauchen, damit einmal mehr unternommen wirdin einer diskriminierten Welt

    • Andreas Kemper

      Danke!Ich tue mein Bestes und ich hoffe, dass die Artikel verständlich sind. Ich finde Deine Artikel auch sehr spannend.Lieben GrußAndreas

  2. a propos Diskriminierung — Lieber Andreas,klicke doch bitte einmal auf den folgenden Linkhttp://knol.google.com/k/jörn-gruber/chi-è-joern-gruber-knol-autore/eax5efq6srwj/22#hoffentlich kannst Du meinn italienischen Knol-artikellesenViel Spaß von link zu link

  3. Lena Waider

    Diskriminierung überall — Ich finde das Thema wird im Artikel viel zu einseitig behandelt. Heute klagen sehr viele Männer über offenen Sexismus. Jungen werden in der Schule ganz klar diskriminiert. Und sonstige Diskriminierungen können jeden treffen, der nicht einer bestimmten Ingroup angehört. Ein Musterbeispiel für Diskriminierung ist z. B. die deutsche Wikipedia. Hier sollte man auf keinen Fall durchklingen lassen, dass man von der Sache etwas versteht oder gar einen fachbezogenen Titel trägt. Dann wird man nämlich diskriminiert. Von Leuten, die zwar nichts von der Sache verstehen, aber irgendwie zu einem Admin-Posten bei Wikipedia und damit zu dem berauschenden Gefühl der Macht gekommen sind.

    • Andreas Kemper

      Naja, ob Jungen in der Schule diskriminiert werden, ist wissenschaftlich sehr umstritten. Wahrscheinlich stehen den Jungen auch Männerbilder im Weg, die mehr auf virilen Kampf als auf Kooperation ausgerichtet sind. Und es ist auch zu fragen, welche Jungen schlechter abscheiden. Von den Jungen aus akademischen Elternhaus machen fast alle Abitur und es studieren auch fast alle. Noch immer beginnen sehr viel mehr studienberechtigte Männer als Frauen ein Studium und der Abstand wächst wieder.In Wikipedia werden Akademiker oder Fachleute mit Sicherheit nicht gruppenspezifisch diskrminiert. Wikipedia ist halt ein raues Pflaster. Es gibt dort auch verschiedene Bias, aber die laufen eher entlang der Masterkategorien Geschlecht, Rasse, Klasse, Körper. Das heißt, es gibt zu wenig Wikipedia-Autor_innen, die weiblich, schwarz, behindert oder alt sind oder aus der Arbeiterklasse bzw der sogenannten „unterschicht“ kommen.

    • Lena Waider

      Diese Diskriminierung von Jungen im Schulsystem wurde ganz offiziell vom Bundesbildungsministerium festgestellt. Umstritten ist da nichts, und Spekulationen über ein verursachendes Männerbild halte ich für völlig abwegig. Es ist diese Art der Pseudowissenschaft, die vorhandene Diskriminierungen ignoriert, wenn sie nicht ins eigene Weltbild passen.“Noch immer beginnen sehr viel mehr studienberechtigte Männer als Frauen ein Studium und der Abstand wächst wieder.“Das könnte man fast als Hohn interpretieren. Mir liegt eine Aufstellung des WS 2006/2007 vor, und derzufolge studierten zu jenem Zeitpunkt mehr Frauen als Männer an den Universitäten, wobei der Unterschied bei den Hochschulanfängern besonders ausgeprägt war. Lediglich an den Fachhochschulen war ein deutliches Männerübergewicht festzustellen, sodass in der Summe: Universitäten + Fachhochschulen die Männer wieder leicht die Nase vorne hatten. Aus der Tatsache, dass mehr Frauen die Hochschulreife erlangen als Männer (worin man – bei unpolitischer Betrachtung – eine Diskriminierung sehen könnte), dann zu schließen, dieses Frauenübergewicht müsse anteilsmäßig auch bei den Hochschulanfängern in gleicher Weise anzutreffen sein, ansonsten würden Frauen diskriminiert, entbehrt nicht einer gewissen Komik.Auffällig sind auch die z. T. recht erstaunlichen Ergebnisse bei den Eignungstests zum Medizinstudium, bei denen Männer meist besser als Frauen abschneiden. Die Unterschiede wurden z. T. mit einer geringeren Notenstrenge bei Frauen in der Schule begründet. Diskriminierung?Eine klare Diskriminierung von Männern stellt auch die Quotenregelung in vielen Bereichen des Öffentlichen Dienstes dar, speziell unter der Berücksichtigung der größeren Intelligenzvarianz auf der männlichen Seite.“Von den Jungen aus akademischen Elternhaus machen fast alle Abitur und es studieren auch fast alle.“In einem bildungsdurchlässigen System wäre genau das zu erwarten. In einem solchen System sollte der Anteil der Studierenden mit mindestens einem akademischen Elternteil hoch sein, da dann auch erbliche Faktoren zum Tragen kommen. Erwartungsgemäß sollten deutlich mehr Männer als Frauen einen Dr.-Titel erlangen und bei den Professoren sollte das männliche Übergewicht noch viel deutlicher sein, da es im oberen Intelligenzbereich deutlich mehr Männer als Frauen gibt.“In Wikipedia werden Akademiker oder Fachleute mit Sicherheit nicht gruppenspezifisch diskrminiert.“In Wikipedia dominiert die neue anonyme Internetwelt. Während in der realen Welt die, die etwas wissen, diejenigen unterrichten, die weniger wissen, ist es im Internet genau umgekehrt. Da fallen dann in der Tat die Männer sehr unangenehm auf. Während man in der realen Welt als Frau sehr schnell merkt, ob jemand etwas drauf hat oder nur ein Blender ist (nennt man in der Biologie: fälschungssichere Signale), ist das in der anonymen Internetwelt kaum mehr möglich. Deshalb hat sich dort nun der Blender breitgemacht. Bei Wikipedia ist er ganz häufig anzutreffen, da er dort den meisten Schaden anrichten kann. Aus diesem Grund ziehen sich Frauen sehr schnell aus den männerdominierten anonymen Foren und Portalen zurück. Sie haben gegen die Dominanz der Blender, selbsternannten Experten und „schau-mal-hier-der-Link“-Schwätzer überhaupt keine Chance.

    • Andreas Kemper

      Das Bundesbildungsministerium ist eine politische Organisation und keine wissenschaftliche Institution. Es gibt unterschiedliche Erklärungen dafür, warum Mädchen in der Schule besser abschneiden als Jungen. Man muss dort genauer hinschauen: welche Jungen schneiden schlechter ab als welche Mädchen? Und werden diese Jungen aufgrund von Vorurteilsstrukturen diskriminiert oder konstruieren sie eine Männlichkeit, die in gewisser Weise bildungsfeindlich und unkooperativ ist? Wie dem auch sei, Professoren werden am Ende doch wieder nur Männer und nur in Ausnahmefällen Frauen.Hier die aktuellen Zahlen vom Hochschulinformations-System:http://dishwasher.blogsport.de/2010/03/29/studienberechtigte-aus-hochschulfernen-elternhaeuser-studieren-wieder-haeufiger/„In einem solchen [bildungsdurchlässigen] System sollte der Anteil der Studierenden mit mindestens einem akademischen Elternteil hoch sein.“Das ist Unsinn. Ein bildungsdurchlässiges System würde den Vorteil, den Kinder aus akademischen Elternhäusern mit sich bringen, kompensieren.

    • Lena Waider

      „Ein bildungsdurchlässiges System würde den Vorteil, den Kinder aus akademischen Elternhäusern mit sich bringen, kompensieren.“Das ist völliger Unsinn. Intelligenz besitzt eine erhebliche erbliche Komponente. Hinzu kommen die kulturellen Kompetenzen, die gebildete Eltern weitergeben. Wenn ein Kind in einer Familie aufwächst, in der Bildung keinen Wert darstellt, man die Sprache nur mittelmäßig beherrscht, während das Kind in der Akademikerfamilie komplexe Argumentationen mit diversen Fremdwörtern zu hören bekommt, dann sind das Unterschiede, die ein Bildungssystem nicht mehr wettmachen kann. Das gleiche gilt für die Musikalität: Sind die Eltern musikalisch, und wird im Elternhaus gar musiziert, dann werden die Kinder viel häufiger gleichfalls musikalisch sein als in einem Vergleichselternhaus.Doch allein schon aufgrund des hohen Erbanteils bei der Intelligenz ist zu erwarten, dass Akademikerfamilien mehr Studierende hervorbringen werden als bildungsferne Familien. Das gilt übrigens selbst dann, wenn die Akademikerfamilie mehr oder weniger die ganze Zeit von HartzIV gelebt hat.Dass Professoren überwiegend Männer sind, ist gleichfalls zu erwarten. Würde der Geschlechteranteil ausgeglichen sein, läge vermutlich eine schwere männliche Diskriminierung vor. Bei sehr hoher und niedriger Intelligenz ist der Männeranteil nun mal überragend. Beim Studentenpisa-Test des Spiegels waren alle 26 „Alleswisser“ (aus 600.000 Teilnehmern) männlich.“Und werden diese Jungen aufgrund von Vorurteilsstrukturen diskriminiert oder konstruieren sie eine Männlichkeit, die in gewisser Weise bildungsfeindlich und unkooperativ ist?“Das halte ich für pseudowissenschaftliches Gerede. Da wird ganz einfach etwas konstruiert, was das bestätigen soll, was man sich wünscht. Man nennt das den egoistischen Fehlschluss: Ich will, dass etwas ist, also soll es auch so sein.In den Sozialwissenschaften ist das eine beliebte Vorgehensweise. Ich bin Naturwissenschaftlerin und kann damit nichts anfangen.

    • Lena Waider

      Heute wird in den Sozialwissenschaften im Allgemeinen so argumentiert:- Unter den Professoren besteht ein überragender Männeranteil. Frauen werden also in diesem Bereich noch immer systematisch benachteiligt.- Es erreichen mehr Frauen als Männer die allgemeine Hochschulreife. Das liegt an der noch immer vorherrschenden Konstruktion von Männlichkeit unter den Jungen, die es ihnen in der Schule schwer macht.- Es erreichen anteilsmäßig viel mehr Kinder aus einem Elternhaus mit mindestens einem akademischen Elternteil die Hochschulreife, als aus bildungsfernen Elternhäusern. Das zeigt, wie Kinder aus solchen Elternhäusern noch immer vom Bildungssystem diskriminiert werden.- Es gibt einen überragenden Anteil von Männern unter den Obdachlosen. Das zeigt die Folgen einer übersteigerten Männlichkeit, die oft im Alkohol und dem Versagen endet.Sorry, aber so kann man alles begründen. So begründe ich ihnen sogar, dass der Mensch nicht aus der Evolution hervorgegangen, sondern Gottes Geschöpf ist.

    • Andreas Kemper

      Nun gut, beenden wir die Diskussion. Eine gruppenspezifische Vererbung von Intelligenz halte ich nicht für nachweisbar. Ich weiß, dass Sie da anderer Ansicht sind. Seit Jahrhunderten versuchen die Privilegierten zu beweisen, warum es sinnvoll ist, dass sie privilegiert sind. Dabei wurde vor massivem Wissenschaftsbetrug nicht zurückgeschreckt. Naturwissenschaftler_innen sollten sich nur dann mit gesellschaftlichen Phänomenen wissenschaftlich beschäftigen, wenn sie dafür wissenschaftlich ausgebildet sind, sprich, wenn sie Gesellschaftswissenschaften studiert haben. Man kann gesellschaftliche Prozesse nunmal nur gesellschaftswissenschaftlich und nicht naturwissenschaftlich erklären.

    • Lena Waider

      Man sollte die Gesellschaftswissenschaften nur dann den Gesellschaftswissenschaftlern überlassen, wenn die sich den anstehenden Problemen ernsthaft widmen und nicht nur Politik machen. Nicht angemessen widmet man sich seit vielen Jahren z. B. dem Thema demografischer Wandel. Unangemessen (und rein politisch motiviert) ist auch der Genderbegriff, der tief in das Problem des demografischen Wandels hineinreicht. Hier bräuchte man eindeutig den Rat von Biologen, allein schon, um die schlimmsten Fehlschlüsse zu vermeiden. Derer bekomme ich viele zu lesen. Ein typischer Fehlschluss (der soziologische Fehlschluss) ist auch die Annahme, biologische Zusammenhänge seien ohne Relevanz für gesellschaftliche Probleme. Das entspräche in etwa der Vorstellung, eine Störung bei der email-Kommunikation zwischen zwei Menschen könne nichts mit dem darunterliegenden Netzwerk zu tun haben.Wie unsauber Sie bereits mit den Begriffen hantieren, zeigt Ihr Satz: „Eine gruppenspezifische Vererbung von Intelligenz halte ich nicht für nachweisbar.“ Vererbung erfolgt zunächst immer nur individuell. Gruppieren Sie jedoch gemäß dem Merkmal, dann könnten Sie auch gruppenspezifische Unterschiede ausmachen. Beispielsweise haben Hochschulprofessoren üblicherweise eine höhere Intelligenz als z. B. Müllwerker. Festgestellt wurde in Untersuchungen, dass bei Ehepartnern eine Intelligenzkorrelation besteht. Es ist also zu erwarten, dass die Hochschulprofessoren (sofern männlich) meist mit hochintelligenten Frauen verheiratet sind. Wenn diese nun Kinder bekommen, werden sie im Mittel einen weit überdurchschnittlichen IQ haben und mit hoher Wahrscheinlichkeit studieren. Dadurch, dass bei dieser Betrachtung intelligente Menschen willkürlich gruppiert wurden, würde sich nun auch ein Gruppeneffekt bemerkbar machen, der aber lediglich auf eine individuelle Vererbung zurückzuführen ist. Die Überlegungen würden für Hochschulprofessoren, die in der Unterschicht geboren wurden, dank ihren Fähigkeiten dann aber zum Hochschulprofessor aufgestiegen sind, natürlich in gleicher Weise gelten. Auch die würden wieder weit überdurchschnittlich intelligente Kinder bekommen. Man sieht: Hier wurde kein Merkmal der Ober- oder Unterschicht vererbt, sondern ein bestimmtes Merkmal führte zu einer Veränderung der Schichtzugehörigkeit.Das Ganze tangiert selbst Darwins Artbildungsproblem ein wenig. Auf den Galapogosinseln fand Darwin Finken mit unterschiedlichen Schnabelformen. Der Grund war die unterschiedliche Art der Nahrungsfindung der voneinander getrennten Populationen. Hierdurch bildeten sich die unterschiedlichen Merkmale gruppenweit aus. Es fehlte sozusagen die Durchlässigkeit der Gruppen untereinander. Nach vielen Generationen waren die verschiedenen Populationen aufgrund der unterschiedlichen Selektionsfaktoren dann tatsächlich grundverschieden, obwohl die Vererbung ausschließlich individuell erfolgte.Wenn Sie also im vorliegenden Fall zu Ergebnissen kommen wollen, die auch außerhalb der eigenen politischen Gruppierung verstanden werden sollen, dann sollten Sie vielleicht etwas systematischer – um nicht zu sagen: naturwissenschaftlicher – an die Sache herangehen.

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