Offener Brief an die ADS: Der Klassismus nimmt zu

· Artikel (Klassismus)

Sehr geehrte Christine Lüdders,

heute erscheint der zehnte und letzte Band der bemerkenswerte Studie zur „Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“. Sie haben sicherlich die Studien zur Kenntnis genommen. Wilhelm Heitmeyer hebt die Tendenzen hervor, wonach Sexismus, Heterosexismus und Antisemitismus in der deutschen Gesellschaft eher rückläufig seien, rassistische Einstellungen sowie die Abwertung von Obdachlosen und Arbeitslosen jedoch zunähmen. Herr Heitmeyer konstatiert eine zunehmende Entsolidarisierung, ja eine „Verrohung“ von Menschen aus der gutsituierten Mittelschicht in ihren Einstellungen gegenüber Langzeitarbeits- und Obdachlosen. Diese Diskriminierungsform wird als „Klassismus“ bezeichnet, eine abwertende Einstellung, Unterdrückung und bisweilen gar Gewaltbereitschaft gegenüber Menschen mit geringeren hegemonial anerkannten Ressourcen. Auch die Studie zur „Diskriminierung im Alltag“ aus ihrem Haus kommt zu dem sehr deutlichen Schluss, wer als diskriminiert wahrgenommen wird, nämlich die sogenannten „sozial Schwachen“. Hierzu gehört ebenfalls die Kategorie „soziale Herkunft“ und ich freue mich, dass in der Studie zur „Diskriminierung an Hochschulen“ dieses Diskriminierungsmerkmal Eingang gefunden hat, obwohl es nicht zu den sechs vom AGG geschützten Merkmalen zählt.

Diskriminierung ist intersektionell, Klassismus ist ein verwobenes Merkmal

Mir ist bewusst, dass Ihre Stelle sich am AGG zu orientieren hat. Dennoch wissen wir, dass Diskriminierungsmerkmale ineinander greifen, sich intersektionell verbinden und das ist auch ein Grund, weshalb die Antidiskriminierungsstelle des Bundes einen Horizontalen Ansatz in der Bekämpfung von Diskriminierung hat. Wenn aber nun klassenspezifische Diskriminierungsgründe deutlich vorliegen und, wenn man den Ergebnissen der „Heitmeyer-Studie“ Glauben schenken darf, sogar noch zunehmen, ist dann nicht auch die Arbeit der ADS nur eingeschränkt möglich, wenn sie gezwungenermaßen über klassenspezifische Diskriminierungsgründe hinwegsieht?

Diskriminierungshierarchie ist diskriminierend

Es gibt bereits Lexika-Einträge, die Diskriminierung deskriptiv beschreiben anhand der aktuell im AGG aufgeführten Diskriminierungsmerkmale. Per Definition wäre dann die Diskriminierung von Langzeitarbeitslosen, Obdachlosen, Arbeiterkindern im Bildungssystem, etc. keine Diskriminierung. Hier liegt also eine Diskriminierungshierarchie vor, die in der Hierarchie selbst wieder diskriminierend wirkt, wenn nicht nur rechtlich sondern auch im Alltag die Möglichkeit der Anklage entwunden wird.

Daher meine Frage:

Wie groß ist der Spielraum, mit dem Sie auf die oben benannten Probleme aufmerksam machen können?

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Kemper

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