Zur ideologischen Entstehungsgeschichte des Familialismus

Der Familialismus als konservative Ideologie entstand gegen Ende des 18. Jahrhunderts als Gegenbewegung gegen ein aufgeklärtes Eherecht. Barbara Schaeffer-Hegel betont in ihrem Buch “Säulen des Patriarchats”, dass es in Deutschland mit dem “Preußischen Landrecht” bereits ein liberales Eherecht gegeben habe: “Im Zuge der Aufklärung und im Interesse einer aktiven Bevölkerungspolitik hatte Preußen zu Ende des 18. Jahrhunderts ein liberales Eherecht eingeführt. Dieses sah die Ehe als einen im gegenseitigen Interesse geschlossenen Vertrag an, der folglich wie jeder andere Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen oder “Vertragsbruch” einer Seite wieder gelöst werden konnte. Im Preußischen Landrecht von 1792 wurden bis zu 13 Scheidungsgründe anerkannt, viele davon wirkten durchaus zu Gunsten von Frauen. Da es der Ehe ihren außergewöhnlichen Status als Sakrament genommen hatte, war es dem Landrecht von 1792 auch möglich, unehelich geborene Kinder und deren Mütter auf eine nahezu gleiche Rechtsstufe zu stellen.” (Schaeffer-Hegel, 134f.) Dieses Eherecht wurde nach 1848 wieder abgeschafft und durch eine konservative Gesetzgebung ersetzt: “Der Widerstand vor allem bürgerlicher und großbürgerlicher Honoratioren gegen das freizügige Eherecht wuchs mit der Politik der Restauration der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. In den dreißiger Jahren wurde es in einem langwierigen Revisionsprozess im konservativen Sinne modifiziert, u. a. unter dem Einfluss von Fichtes rechtsphilosophischer Argumentation. Indem er die ehe ale eine zwar weltliche, aber doch mit höheren naturrechtlichen Weihen ausgestattete Institution wieder vom Willen und der Zustimmung der Ehepartner unabhängig machte, rettete Fichte die wesentlichen Merkmale des Sakramentsprinzips der Ehe, ohne dessen religiöse Verankerung zu übernehmen. Die seit 1850 rechtswirksame reaktionäre Novellierung des Eherechts wurde in wichtigen Punkten, insbesondere was den Institutionencharakter der Ehe und was die Rechtsminderungen der Ehefrau anbelangt, in das bürgerliche Gesetzbuch von 1900 übernommen und besaß mit seinen wesentlichen Bestimmungen bis 1977 auch in der alten Bundesrepublik Gültigkeit.” (Schaeffer-Hegel, 134f.)

Im Folgenden werde ich auf die folgenreiche Sittenlehre Fichtes eingehen, die die Grundzüge des Familialismus im Kern enthält und radikal formuliert.

Abb. 1: Johann Gottlieb Fichte

1762 – 1814

Fichtes Sittenlehre

Bei Johann Gottlieb Fichte findet sich in der “Grundlage des Naturrechts” (1796) und “Das System der Sittenlehre” (1798) eine genaue Definition des Triebes. Er leitet aus dem Trieb den Geschlechtstrieb beim Mann und den Naturtrieb bei der Frau ab und legitimiert damit die Trennung des Politischen vom Privaten .

In den “Grundlagen des Naturrechts” geht Fichte davon aus, dass alle Gattungen der gesamten organischen Natur in einen weiblichen und einen männlichen Teil gespalten sind. Die die Gattung bildende Kraft teilt sich in einen leidenden Geschlechtstrieb, verkörpert durch die Frau, und einen tätigen Geschlechtstrieb, verkörpert durch den Mann (Fichte 1796, 288ff.). Der Zweck dieses Naturtriebes ist die Fortpflanzung. Nach Fichte ist ein Geschlechtstrieb, welcher nur im Leiden besteht, wider der Vernunft. Der Mann steht in der Natureinrichtung eine Stufe über “dem Weibe”, welche Objekt seiner Kraft sei. Um aber als moralisches Wesen gleich zu sein, wurde dem weiblichen Geschlecht eine dem männlichen Geschlecht “ermangelnde Stufe eingeschoben”. Diese Stufe sei eine bestimmte Gestalt, unter welcher dem Manne der weibliche Geschlechtstrieb erscheint (Fichte 1796, 302). Diese Gestalt, durch die erst die Frau eine Stufe in der Natureinrichtung aufrücke (und dementsprechend auch wieder zurückrücken kann, wenn der Geschlechtstrieb sich “roh zeige”), ist die Liebe:

“Das Weib kann sich nicht gestehen, dass sie sich hingebe […] das Weib kann überhaupt sich nicht hingeben der Geschlechtslust, um ihren eignen Trieb zu befriedigen; und da sie sich denn doch zufolge eines Triebes hingeben muss, kann dieser Trieb kein anderer sein, als der, den Mann zu befriedigen. Sie wird in dieser Handlung Mittel für den Zweck des anderen; weil sie ihr eigner Zweck nicht sein konnte, ohne ihren Endzweck, die Würde der Vernunft, aufzugeben. Sie behauptet ihre Würde, onerachtet sie Mittel wird, dadurch, dass sie sich freiwillig eines edlen Naturtriebs, des der Liebe, zum Mittel macht.” (Fichte 1796, 304)”Man kann nicht sagen, es sie die Pflicht des Weibes zu lieben, weil der Liebe ein Naturtrieb, der nicht von der Freiheit abhängt, beigemischt ist; aber man kann sagen, dass da, wo aoch nur einige Anlage zur Moralität ist, der Naturtrieb nicht anders, als unter der Gestalt der Liebe erscheinen könnte. Der Geschlechtstrieb des Weibes in seiner Rohheit ist das widrigste, und ekelhafteste, was es in der Natur gibt; und zugleich zeigt er die absolute Abwesenheit aller Sittlichkeit. Die Unkeuschheit des Herzens beim Weibe, welche eben darin liegt, dass der Geschlechtstrieb sich in ihr unmittelbar äußert, wenn er auch aus anderweitigen Gründen nie in Handlungen ausbräche, ist die Grundlage zu allen Lastern; dagegen die weibliche Reinigkeit und Keuschheit, die eben darin besteht, dass ihr Geschlechtstrieb sich nie als solcher, sondern nur in der Gestalt der Liebe zeige, die Quelle alles Edlen und Großen in der weiblichen Seele. Für das Weib ist Keuschheit das Prinzip aller Moralität.” (Fichte 1798, 327)

Die Ehe

Fichte also gesteht der Frau durchaus einen Geschlechtstrieb zu, nur darf sich dieser in keiner anderen Weise zeigen als in der keuschen, aufopfernden und ewigen Liebe zu einem Mann. Hierdurch entsteht die Ehe:

“Ihre eigene Würde beruht darauf, dass sie ganz, so wie sie lebt, und ist, ihres Mannes sei, und sich ohne Vorbehalt an ihn und in ihm verloren habe. Das Geringste, was daraus folgt, ist, dass sie ihm ihr Vermögen und alle ihre Rechte abtrete, und mit ihm ziehe. Nur mit ihm vereinigt, nur unter seinen Augen, und in seinen Geschäften, hat sie noch Leben, und Tätigkeit. Sie hat aufgehört, das Leben eines Individuums zu führen; ihr Leben ist ein Teil seines Lebens geworden, (dies wird trefflich dadurch bezeichnet, dass sie den Namen des Mannes annimmt.)” (Fichte 1796, 306f.) “Dadurch, dass sie sich gibt, gibt sie sich ganz, mit allem ihren Vermögen, ihren Kräften, ihrem Willen, kurz ihrem empirischen Ich; und sie gibt sich aufewig.” (Fichte, 1798, 328)

Hier wird von Fichte versucht, die Frau absolut ins Private zu verbannen. Der Wille der Frau, ihr Vermögen, ihre Kräfte, alles habe sie dem Mann zu geben. “Unbedingte Hingebung von des Weibes Seite” (Fichte 1798, 329). Für den Mann hingegen gelte nicht das gleiche, sondern nur etwas scheinbar entsprechendes. Denn die Liebe sei nur der Frau angeboren. Im Mann hingegen sei ursprünglich nicht Liebe, sondern nur der Geschlechtstrieb. Erst durch die Verbindung mit einer liebenden Frau entwickele sich sein Trieb und habe bei ihm eine andere Gestalt als bei der Frau.

“Wie die sittliche Anlage in der Natur des Weibes sich durch Liebe, so äußert die sittliche Anlage in der Natur des Mannes sich durchGroßmut. Er will zuerst Herr sein; wer aber mit Zutrauen ihm sich hingibt, gegen den entkleidet er sich aller seiner Gewalt. Gegen den Unterworfenen stark zu sein, ist nur die Sache des Entmannten, der gegen den Widerstand keine Kraft hat.” (Fichte 1796, 307) Die Befriedigung des Geschlechtstriebes sei nur in der Ehe erlaubt. Fände sie außerhalb der Ehe statt, so sie dies “beim Weibe gänzliche Wegwerfung ihres sittlichen Charakters, beim Manne Teilnahme an einem Verbrechen und Benutzung einer tierischen Neigung.” (Fichte 1798, 329)

Fichte geht ebenso wie Machiavelli davon aus, dass der Mensch an sich böse und dass daher der Staat notwendig sei. Allerdings kann sich Fichte auch eine staatenlose Gesellschaft vorstellen, dann nämlich, wenn überall die Vernunft regiere und die Natur somit abgeschafft sei. Dieser Vorgang geschieht bei ihm über die pflichtgemäße Ehe:

“Das ursprüngliche Bestreben des Menschen ist egoistisch; in der Ehe leitet ihn selbst die Natur, sich in andere zu vergessen; und die eheliche Verbindung beider Geschlechter ist der einige Weg von Natur aus den Menschen zu veredeln.” (Fichte 1798, 330)

Fichte sagt, erst in der Ehe wird der halbe Mensch zum ganzen Menschen: “Die unverheiratete Person ist nur zur Hälfte Mensch.” (Fichte 1798, 330) Da aber die Frau ganz im Mann aufgeht, ist der Mann der Mensch. Die Familie sei somit eine Privatangelegenheit des Menschen, d.h. des Mannes und sei nicht Gegenstand des Staates und der Politik:

“In dem Begriffe der Ehe liegt die ungebegrenzteste Unterwerfung der Frau unter dem Willen des Mannes; nicht aus einem juridischen, sondern aus einem moralischen Grunde. Sie muss sich unterwerfen um ihrer eignen Ehre willen. – Die Frau gehört nicht sich selbst an, sondern dem Manne. Indem der Staat die Ehe, d. i. gerade dieses ihm wohlbekannte, nicht durch ihn sondern durch etwas Höheres als er begründete Verhältnis anerkennt, tut er Verzicht darauf, das Weib von nun an als eine juridische Person zu betrachten. Der Mann tritt ganz an ihrer Stelle; sie ist durch ihre Verheiratung für den Staat ganz vernichtet, zufolge ihres eignen notwendigen Willens, den der Staat garantiert hat. Der Mann wird ihre Garantie bei dem Staate; er wird ihr rechtlicher Vormund; er lebt in allem ihr öffentliches Leben; und sie behält lediglich ein häusliches Leben übrig.” (Fichte 1796, 320)

Die “praktische Vernunft” der Frau

Nach Fichte ist die Liebe, also “die Gestalt, unter welcher der Geschlechtstrieb im Weibe sich zeigt”, der “innigste Vereinigungspunkt der Natur, und der Vernunft; sie ist das einzige Glied, wo die Natur in die Vernunft eingreift; sie ist sonach das Vortrefflichste unter allem Natürlichen.” (Fichte 1796, 304). Mit dieser Verschmelzung von Natur und Vernunft sieht Fichte jedoch nicht nur den Geschlechtstrieb der Frau um eine Stufe emporgehoben, sondern auch umgekehrt: die Frau ist von Natur aus vernünftig:

“Man kann sagen, der Mann muss sich erst vernünftig machen: aber das Weib ist schon von Natur aus vernünftig. Aus dem oben angegebenen Grundzuge, der das Weib vom Manne unterscheidet, lässt sich dieses leicht ableiten. Ihr Grundtrieb verschmilzt gleich ursprünglich mit der Vernunft, weil er ohne diese Verbindung die Vernunft aufhöbe; er wird ein vernünftiger Trieb; darum ist ganzes Gefühlssystem vernünftig, und gleichsam auf die Vernunft berechnet. Dahingegen muss der Mann alle seine Triebe erst durch Mühe und Tätitgkeit der Vernunft unterordnen. Das Weib ist sonach schon durch ihre Weiblichkeit vorzüglich praktisch; keineswegs aber spekulativ.” (Fichte 1796, 347)

Den letzten Satz verdeutlicht Fichte ein paar Zeilen weiter: “Entdeckungen können die Weiber nicht machen”. Und damit versteht es sich für Fichte, dass sie nicht auf Universitäten geschickt werden. Denn entweder wird studiert, um Kirchendiener, Staatsbeamter oder Arzt zu werden – dafür kommt die Frau nicht infrage, da sie für die Ehe bestimmt ist, um sich dort ihrem Manne

ganzzu unterwerfen – oder sie studiert, um selbst Lehrerin zu werden, was voraussetzen würde, dass sie eigene Erfindungen machen müsste oder zumindest nachvollziehen können müsste, wie sich Erfindungen aus der menschlichen Seele entwickeln, wozu sienatürlichnicht in der Lage sei. (vgl. Fichte 1796, 346)

An dieser Stelle kann ich mir eine Anmerkung in eigener Sache nicht verkneifen. Männern, die heute öffentlich feministische Positionen vertreten, wird immer wieder vorgeworfen, sie seien “Trittbrettfahrer”, “Heuchler”, “selbsternannte Feministen”, “lila Pudel” oder ähnliches. Ich war verblüfft, als ich bereits in Fichtes mehr als 200 Jahre alten Texten ähnliche Anwürfe fand:

“Es wäre demnach vor allen Dingen nur das zu untersuchen, ob denn auch wirklich die Weiber so zurückgesetzt sind, als es einige unter ihnen, und mehr, einige unberufene Schutzredner derselben vorgeben.” (Fichte 1796, 340) “Nur einige verirrte Köpfe unter den Männern, welche größtenteils selbst kein einzelnes Weib gewürdigt haben, es zur Gefährtin ihres Lebens zu machen, und zum Ersatz dafür das ganze Geschlecht, in Bausch und Bogen, in der Geschichte verewigt sehen möchten, haben sie beredet, dergleichen wunderbare Worte hervorzubringen, bei denen sie nichts denken können, ohne sich zu verunehren.” (Fichte 1796, 342)

Kindererziehung: “Freier Gehorsam” statt Zwang oder Einsicht

Fichte fordert in der Familie von den Kindern “freien Gehorsam”. Dieser ist zu unterscheiden vom Zwang, aber auch von der Einsicht:

“Dieser freie Gehorsam besteht darin, dass die Kinder ohne Zwangsmittel, und ohne Furcht derselben, freiwillig tun, was die Eltern befehlen, freiwillig unterlassen, was sie verbieten,darum, weilsie es verboten oder befohlen haben. Denn sind die Kinder selbst von der Güte und Zweckmäßigkeit des Befohlenen überzeugt, so überzeugt, dass ihre eigne Neigung sie dahin treibt, so ist kein Gehorsam da, sondern Einsicht. Gehorsam gründet sich nicht auf die besondere Einsicht in die Güte desjenigen, was nun eben befohlen ist, sondern auf den kindlichen Glauben an die höhere Weisheit und an die Güte der Eltern überhaupt.” (Fichte 1798, 336)

Von Kants Begriff der Aufklärung als Ausgang aus die selbstverschuldete Unmündigkeit ist dies weit entfernt. Bei Fichte heißt es: “Wir sollen schlechthin tun, was die Pflicht gebietet, ohne über die Folgen zu klügeln…” (Fichte 1798, 337) Fichte schreibt weiter zum Gehorsam:

“Ausbildung dieses Gehorsams ist das einzige Mittel, wodurch die Eltern unmittelbar eine moralische Gesinnung in dem Kinde hervorbringen können; es ist sonach ganz eigentlich ihre Pflicht, sie zum Gehorsam anzuhalten. – Es ist eine sehr falsche Maxime, welche wir, wie noch vieles andere Übel, dem ehemals herrschenden Eudämonismus verdanken, nach welcher man bei dem Kinde alles durch Vernunftgründe aus eigener Einsicht derselben erzwingen will.” (Fichte 1798, 337)

Es gibt nach Fichte drei Möglichkeiten, dass der Gehorsam gegenüber den Kindern endet: Zunächst können die Eltern ihre Kinder irgendwann frei lassen. Als zweites gibt es die Möglichkeit für den Sohn, dass der Staat ihm ein Amt gibt, und als drittes ist es möglich, dass der Sohn oder die Tochter heiratet. Frauen haben also nur dann die Möglichkeit, selbstständig zu entscheiden, wenn sie noch vor der Heirat von ihren Eltern “freigelassen” werden.

Literatur

* Fichte, Johann Gottlieb (1796/ 1960): “Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre”, Hamburg

* Fichte, Johann Gottlieb (1798/ 1963): “Das System der Sittenlehre nach den Prinzipien der Wissenschaftslehre”, Hamburg

* Schaeffer-Hegel, Barbara (1996): “Säulen des Patriarchats. Zur Kritik patriarchaler Konzepte von Wissenschaft – Weiblichkeit – Sexualität und Macht, Pfaffenweiler