Diskriminierung
Definition
Mit Diskriminierung wird die aufgrund zugeschriebener Gruppenmerkmale erfolgte ökonomische, kulturelle oder soziale Benachteiligung von Einzelpersonen oder Gruppen bezeichnet. Die bekanntesten Diskriminierungsformen sind Rassismus und Sexismus. Es wird auch von den drei “Master-Kategorien” der Diskriminierung gesprochen: Klasse, Ethnizität (Nationalität, “Rasse”) und Geschlecht.
Artikel-Überblick
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Der Artikel hat sieben kurze Kapitel.
- Abgrenzung des Begriff “Diskriminierung”
- Differenzierung nach Diskriminierungsweisen
- Differenzierung nach Diskriminierungsmerkmalen
- Differenzierung nach Diskriminierungsbereichen
- Diskrimierung als soziologische Kategorie
- Empirische Forschung zu Diskriminierung
- Antidiskriminierung
Dieser Artikel ist moderiert. Dies heißt, dass Sie gerne Veränderungen und Ergänzungen vornehmen können, diese werden jedoch erst nach einer Prüfung durch mich öffentlich.
1. Abgrenzung des Begriffs “Diskriminierung”
Der Begriff Diskriminierung bedeutet ursprünglich trennen, absondern. Allgemein ist mit dem Begriff jedoch die Soziale Diskriminierung gemeint, also die Benachteiligung von Gruppen und ihren Mitgliedern.
Unterschiede zu Vorurteil und Unterdrückung
Zu unterscheiden ist der Begriff der Diskriminierung sowohl von “Vorurteil” als auch von “Unterdrückung”.
Vorurteile müssen sich zum einen nicht auf soziale Gruppen beziehen, zum anderen müssen sie auch keine nachweisbaren Auswirkungen haben, um zu bestehen. Diskriminierungen setzen jedoch voraus, dass es gesellschaftliche Scheidelinien [1] gibt, dass es also gesellschaftlich unterschiedliche Gruppen gibt, auf denen sich die Diskriminierungen beziehen, und Diskriminierung besteht erst dann, wenn sie sich negativ auswirkt.
Diskriminierung muss auch von gesellschaftlicher Unterdrückung unterschieden werden, da Unterdrückung voraussetzt, dass die benachteiligte Gruppe mit brachialer Gewalt daran gehindert wird, die Benachteiligung zu beenden. Eine Diskriminierung kann auch eine Unterdrückung sein, allerdings ist dies nicht zwingend, es gibt Diskriminierungen, die nicht durch brachiale Gewalt aufrechterhalten werden. Aufgrund der mit Unterdrückung einhergehenden Gewaltbereitschaft kann es verharmlosend wirken, wenn eine Unterdrückung als Diskriminierung bezeichnet wird.
Diskriminierungsformen – Diskriminierungsweisen – Diskrimnierungsbereiche
Diskriminierungen werden auf verschiedene Weise differenziert, je nachdem ob diskriminierte Gruppen, Spielarten von Diskriminierung oder Diskriminierungsfelder betrachtet werden. Im folgenden wird eingegangen auf die Differenzierungen nach
- Diskriminierungsformen/ -merkmale/ -gründe (z.B. Rassismus, Sexismus, Klassismus)
- Diskriminierungsweisen (z.B. direkte oder indirekte, strukturelle oder individuelle Diskriminierung)
- Diskriminierungsbereichen/ -felder (z.B. Diskriminierung am Arbeitsplatz, Umweltrassismus, Bildungsdiskriminierung)
Diskrimnierungsformen sind Diskriminierungen unterteilt nach den jeweils betroffenen Gruppen der Diskriminierung. Diskriminierungsweisen sind soziologische Differenzierungen: handelt es sich um direkte oder indirekte, um institutionelle oder personelle Diskriminierung usw.. Diskriminierungsbereiche beziehen sich auf das Feld, in dem die Diskriminierungen auftauchen: Arbeitswelt, Bildungsbereich, Medien…
2. Gruppenspezifische Diskriminierungsformen
Diskriminiert wird aufgrund von wirklichen oder zugeschriebenen Gruppenmerkmalen. Diese Zuschreibungen kommen zustande durch eine Aufteilung in “Wir” und “Die Anderen”. Diese Identitätspolitik der Abgrenzung (“discriminare” (lat.) = “abtrennen”) schafft eine “Differenzlinie” anhand derer zwei Gruppen getrennt werden. Die Motivation der Trennung besteht in einer vorteilhaften Ressourcensicherung und Entscheidungsmacht für diejenigen, die sich zu der “besseren” Gruppen zählen.
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Diskriminierung: Equal Rights Demonstration Foto by tom.arthur cc-by-sa2.0 |
Wieviele verschiedene Diskriminierungsformen es gibt, ist umstritten. In den europäischen Antidiskriminierungsgesetzen finden sich nur wenige Diskriminierungsformen, diese wurden aufgrund der Lobbyarbeit von betroffenen Gruppen in den Amsterdammer Verträger von 1997 in den europäischen Richtlinien aufgenommen. Die bekanntesten und am stärksten akzeptierten Diskriminierungsformen dürften Rassismus und Sexismus sein. In soziologischen Theorien wird von den drei großen Diskriminierungsformen Rassismus, Sexismus und Klassismus ausgegangen, mit “Race, Class, Gender” als den drei “Mastercategories”. Die EU-Richtlinien unterbinden Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Behinderung, des Alters, der “Rasse” oder der ethnischen Herkunft und der Religion oder Weltanschaung. Die “Charta der Grundrechte der Europäischen Union” hingegen listet weitere Diskriminierungsformen auf, die verboten sind. Im Artikel II-81 heißt es:
“Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.”
In Theorien zur Dreifachunterdrückung (Rassismus, Sexismus, Klassismus) oder der Intersektionalitätsforschung (“intersection” eng. “Schnittpunkt”) werden die Verhältnisse der verschiedenen Diskriminierungsformen zueinander untersucht. So wurde bereits in den 1920er Jahren auf die mehrfache Diskriminierung von proletarischen Mädchen (Alter, Klasse, Geschlecht) hingewiesen und in der Formel des “Katholischen Arbeitermädchens vom Land” in den 1970er Jahren als in mehrfacher Hinsicht von der Bildungspartizipation ausgeschlossene Personengruppe thematisiert. Neuere Untersuchungen der Intersektionalitätsforschung betonen, dass sich die Diskriminierungsformen in einer Person nicht einfach nur addieren, sondern neue Identitäten schaffen.
3. Unterscheidung von Diskriminierungsweisen
Unterschieden werden Diskriminierungen auch über ihre Funktionsweise. So wird Strukturelle Diskriminierung von Institutionalisierter Diskriminierung und Personaler Diskriminierung unterschieden. Diskriminierung kann auf sprachlicher und symbolischer Ebene stattfinden. Eine weitere wichtige Unterscheidung, die vor allem in den Gesetzgebungen der EU greifen, ist die zwischen Unmittelbarer Diskrimierung und Mittelbarer Diskriminierung. Werden Unterschiede in einer gruppenspezifischen Ressourcenverteilung empirisch belegt, so ist von statistischer Diskriminierung die Rede. Unterschieden wird ferner eine additive Diskriminierung von einer intersektionellen Diskriminierung: eine additive Diskriminierung liegt vor, wenn beispielsweise eine Schwarze in Deutschland erst sexistisch und dann rassistisch diskriminiert wird, eine intersektionelle Diskriminierung richtet sich hingegen direkt gegen schwarze Frauen als schwarze Frauen. Die folgenden Abschnitte gehen auf die unterschiedlichen Diskrimierungsweisen genauer ein.
Personale Diskriminierung
Eine Personale Diskriminierung liegt vor, wenn die Diskriminierung direkt von Personen ausgeht, wenn also beipsielsweise diskriminierende Äußerungen getätigt, direkte Gewalt ausgebübt wird oder eine Person aus diskrimierenden Gründen ausgeschlossen oder marginalisiert wird. Einer Personalen Diskriminierung liegen Vorurteilsstrukturen in der diskriminierenden Person zugrunde, wobei das diskriminierende Handeln bewusst oder unbewusst geschehen kann. Der Begriff der Personalen Diskriminierung ist nicht zu verwechseln mit einer individuellen Benachteiligung. Auch einer Personalen Diskriminierung liegt eine gruppenspezifische Diskriminierung zugrunde. Von Personaler Diskriminierung ist in Abgrenzung zu Struktureller Diskriminierung dann die Rede, wenn die Ursache der Diskriminierung nicht in der Gesellschaftsstruktur oder den Institutionen der Gesellschaft zu finden ist, sondern in dem Verhalten von Personen als Einzel- oder als GruppentäterInnen.
In Deutschland werden Vorurteilsstrukturen mit dem auf zehn Jahre angelegten Forschungsprojekt der “Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit” der Universität Bielefeld untersucht. Hier wird der These nachgegangen, dass es ein Syndrom gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gebe, welches sich darin äußere, dass Personen, die eine diskriminierte Gruppe vorurteilshaft abwerten, oftmals auch andere diskriminierte Gruppen abwerten.
Strukturelle Diskriminierung
Im Gegensatz zur Personalen Diskriminierung liegt die Strukturelle Diskriminierung dann vor, wenn die Ursache für Diskriminierung in den Strukturen der Gesellschaft zu finden ist. Diese Diskriminierungsursachen können in den gesellschaftlichen Institutionen wie Schule, Regierungsformen, Gesetzen, Religionsgemeinschaften oder in symbolischen Vereinbarungen wie beispielsweise in Sprachregelungen zu finden sein.
Instititutionelle Diskriminierung
Von Institutioneller Diskriminierung ist dann die Rede, wenn die Ursache der Diskriminierung in gesellschaftlichen Institutionen zu finden ist. Beispielsweise ist das deutsche Schulsystem als Institution so beschaffen, dass systematisch Arbeiterkinder, Migrantenkinder, Kinder mit Behinderungen oder Kindern ohne Eltern mit akademischen Abschluss, in ihrer Bildungsmöglichkeiten benachteiligt. Diese Diskriminierung geht nicht einfach nur von den Lehrern und Lehrerinnen vor, sondern liegt der spezifischen Institution Schule zugrunde. Hierbei können Institutionelle Diskriminierung und Personale Diskriminierung ineinandergreifen. So zwingt die frühe soziale Selektion als institutionelles Merkmal des deutschen Schulsystems Lehrer und Lehrerinnen dazu, den Lebensweg von zehnjährigen SchülerInnen zu antizipieren, wobei hier unbewusste schicht- oder ethnienbestimmte Vorurteilsstrukturen effektiv werden können.[2]
Symbolische Diskriminierung
Symbolische Diskriminierung liegt vor, wenn die Diskriminierung über Sprache und Bilder transportiert wird. Diskriminierte Gruppen sind dabei oft als das besondere benannt und markiert, wobei die Definitionsmacht darüber, wo Differenzlinien zwischen gesellschaftlichen Gruppen verlaufen und wie die Gruppenmerkmale sind, bei den diskriminierenden Gruppen liegt, welche die Medieninhalte dominieren und bestimmen, welche Kultur, Bildung, Sprache und welcher Geschmack als legitim zu gelten hat. Ein aktuelles Beispiel ist die Diskriminierung von Kindern aufgrund ihrer Vornamen.[3]
So finden sich sehr viel mehr Bezeichnungen für diskriminierte Gruppen als für nicht-diskriminierte Gruppen. Diese abwertenden Bezeichnungen werden, wenn sie sich auf ethnische Gruppen beziehen, Ethnophaulismen benannt. Ethnophaulismen gehen mit Rassialisierungen, also rassistischen Zuschreibungen einher. Ähnliche Bezeichnungspraxen gibt es jedoch auch für andere Diskriminierungsformen. Beispielsweise blieb lange Zeit die heterosexuelle Orientierung als das Normale unmarkiert, während hiervon abweichende Orientierungen markiert, bewertet, abgewertet und theologisch, psychiatrisch und wissenschaftlich untersucht wurde. Doch nicht nur durch die Markierung als “Das Andere” kann symbolische Diskriminierung greifen, sondern auch durch das Unsichtbarmachen der diskriminierten Gruppe. So ist die deutsche Sprache bislang sowohl durch das generische Maskulinum durch das Unsichtbarmachen der Frauen gekennzeichnet als auch durch Aufwertungen des Männlichen (mannhaft=stark und tapfer) und das Abwerten des Weiblichen (weibisch=schwach und furchtsam). Die Aufwertung des Hellen und Weißen gegenüber dem Dunklen und Schwarzen korrepondiert ebenso mit Rassismus wie die Aufwertung von Oben und Abwertung von Unten mit dem Klassismus. Untersucht werden Formen der Symbolischen Diskriminierung von der Kritischen Diskursanalyse.
Unmittelbare Diskriminierung – Mittelbare Diskriminierung
Die Unterscheidung Unmittelbare Diskriminierung / Mittelbare Diskriminierung bezieht sich vor allem auf Praktiken in Institutionen oder am Arbeitsplatz. Bei einer Mittelbaren Diskriminierung führen dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren potentiell zu einer Benachteiligung bestimmter Personen aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit. Aufgrund der EU-Richtlinien ist diese Unterscheidung in die Gesetzgebung zu den europäischen Antidiskriminierungsgesetzen, bzw. den Gesetzen zur Allgemeinen Gleichbhehandlung (AGG) aufgenommen worden. In den Gesetzestexten sind die Fälle ausgenommen, in denen die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt seien. Und die europäischen Gesetzestexte unterliegen einer Diskriminierungshierarchie, da sie nicht für alle diskriminierten Gruppen zur Geltung gebracht werden können, sondern nur für bestimmte Gruppen. Unmittelbare Diskriminierung ist meistens der Personalen Diskriminierung, Mittelbare Diskriminierung der Institutionellen Diskriminierung zuzurechnen. Es kann aber auch mittelbare personale Diskriminierung geben.
Ein Beispiel für Mittelbare Diskriminierung:
Eine mittelbare Diskriminierung wäre beispielsweise gegeben, wenn sämtliche Personen, die sich um eine bestimmte Stelle bewerben, einen Test in einer bestimmten Sprache absolvieren müssten, obwohl die Beherrschung der betreffenden Sprache für die Ausübung der Tätigkeit nicht erforderlich ist.
Die Durchführung eines solchen Tests könnte zur Folge haben, dass mehr Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen Muttersprache ausgeschlossen werden.[4]
Die Unmittelbare Diskriminierung geschieht sehr direkt. Beispiele für Unmittelbare Diskriminierung:
Ein Ladenbesitzer, der sich lediglich aus Gründen der Rassenzugehörigkeit oder ethnischen Herkunft weigert, ausreichend qualifizierte Bewerber als Verkäufer einzustellen, weil er meint, dadurch Kunden verlieren zu können, macht sich der unmittelbaren Diskriminierung schuldig. Ein Arbeitgeber, der in einer Stellenanzeige den Bewerberkreis auf junge Leute beschränkt, auch wenn die betreffende Tätigkeit ebenso gut von einer älteren Person ausgeübt werden könnte, macht sich ebenfalls der Diskriminierung strafbar. Gleiches gilt für einen Hoteldirektor, der einer Person, in der er ein Mitglied der Zigeuner, Roma oder Fahrenden vermutet, lediglich aus diesem Grund den Zutritt zur Bar verweigert.[5]
Multiple Diskriminierung: additiv, verstärkend oder intersektionell?
In der Diskriminierungsforschung werden verschiedene Formen von Diskriminierung in Relation gebracht. Menschen verfügen nicht einfach nur zur Zugehörigkeit einer “Opfer”- oder einer “Täter”-Gruppe, sondern haben verschiedene Gruppenmerkmale. So kann eine weiße Frau als Frau sexistisch diskriminiert werden und als Weiße rassistisch diskriminieren. Hinzu kommt dass ein Mensch verschiedenen Diskriminierungen ausgesetzt sein kann, die sich überschneiden (Intersektion=Überschneidung) und so einer besonderen Diskrimierung ausgesetzt sind. In den frühen 1960er Jahren war beispielsweise die Rede vom Katholischen Arbeitermädchen vom Land. Wird ein Mensch aufgrund mehrerer Diskriminierungsformen diskriminiert, so spricht man von Multiple Diskriminierung. Als eine der ersten Gruppen hat das Combahee River Collective auf die Mehrfachunterdrückung aufmerksam gemacht. Während der Anti-Rassismus-Konferenz in Durban wurde auch Rassismus im Zusammenhang mit Mehrfachdiskriminierung definiert. Hierzu heißt es:
„Wir anerkennen, dass Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und die damit verbundene Intoleranz aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Abstammung beziehungsweise nationalem oder ethnischem Ursprung existieren und dass die Opfer Mehrfachdiskriminierungen oder einer verschärften Form von Diskriminierung aus anderen damit zusammenhängenden Gründen ausgesetzt sein können, wie etwa Geschlecht, Sprache, Religion, politische oder sonstige Meinung, soziale Herkunft, Eigentumsverhältnisse, Geburt oder sonstiger Status.“[6]
Seit wenigen Jahren wird multiple Diskriminierung unterschieden in
- additive Diskriminierung
- verstärkender Diskriminierung
- intersektionelle Diskriminierung.
Additive Diskriminierung
Eine additive Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person beispielsweise erst als Frau und danach als Ausländerin beschimpft wird.
“Die additive Diskriminierung beschreibt eine Situation, in der Diskriminierung aus mehreren Gründen separat zum Tragen kommt. So kann eine Person in einer Situation aufgrund eines Merkmals und in einer anderen Situation aufgrund eines anderen Merkmals diskriminiert werden. Beispiel:. Eine Frau tritt eine neue Stelle an und erhält aufgrund ihrer Behinderung nicht den vollen Versicherungsschutz. Nach einem halben Jahr stellt sie im Gespräch mit einem Arbeitskollegen fest, dass sie bei gleicher Qualifikation für die gleiche Tätigkeit einen viel tieferen Lohn erhält.“[7]
Verstärkende Diskriminierung
Eine verstärkende Diskriminierung liegt vor, wenn Menschen in einem bestimmten Fall aufgrund eines bestimmten Diskriminierungsmerkmales zwar nicht benachteiligt worden wären, dies aber aufgrund weiterer Diskriminierungsmerkmale dann doch geschieht. Hierzu die EU-Kommission:
„Die verstärkende Diskriminierung beschreibt eine Situation, in der eine Person aufgrund von mindestens zwei Dimensionen gleichzeitig diskriminiert wird. In einem solchen Fall wird eine Dimension durch weitere Diskriminierungsgründe verstärkt, das heißt, die Diskriminierungsgründe kumulieren sich. Beispiel: Eine lesbische Frau stellt sich zur Wahl für ein Exekutivamt. Sie wird abgelehnt, einerseits, weil sie als Frau nicht in der Lage sein soll, ein solches Amt auszuüben und andererseits, weil homosexuelle Menschen in einer solchen Position nicht erwünscht sind.“[7]
Intersektionelle Diskriminierung
Eine intersektionelle Diskriminierung hingegen würde sich gegen die Ausländerin (in ihrer Gleichzeitigkeit als Frau und Nicht-Inländerin) richten. Die EU-Kommission definiert Intersektionelle Diskriminierung folgendermaßen:
„Bei der intersektionellen Diskriminierung greifen mehrere Dimensionen und interagieren miteinander, so dass sie nicht voneinander zu trennen sind. Beispiel: Ein dunkelhäutiger, junger Mann wird von der Polizei ohne konkretes Verdachtsmoment einzig aufgrund seines Geschlechts, seines Alters und seiner Hautfarbe auf Drogenbesitz kontrolliert (racial profiling/ Rasterfahndung).“[7]
Weitere Informationen zu dieser Diskriminierungsform: Intersektionalität
Assoziative Diskriminierung
Unter Assoziativer Diskriminierung wird ein benachteiligendes Verhalten denjenigen gegenüber verstanden, die Kontakt zu diskriminierten Personen haben.
Weitere Informationen zu diesem Thema: Assoziative Diskriminierung
Diskriminierung durch Datenerhebung und Datenauswertung
Durch die Erhebung von Daten kann nicht nur Diskriminierung festgestellt werden. Es ist auch möglich durch die Erhebung und Auswertung von Daten zu diskriminieren. Im Folgenden wird auf das Scoring und auf die Genetische Diskriminierung eingegangen. Diese Formen der Diskriminierung verletzen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und führen oftmals zu Gerechtigkeits- und Anerkennungs-Defiziten.
Algorithmische Diskriminierung: Scoring
Während mittels Datenerhebung statistische Diskriminierung festgestellt wird, nimmt in den letzten Jahren eine klassenspezifische Diskriminierung durch Datenerhebung zu. Beispielsweise haben noch in jüngster Zeit verschiedene Polizeidienststellen in Deutschland die sogennanten “Rosa Listen” geführt, in denen Daten über (vermeintlich) homosexuelle Personen gesammelt wurden.
Aufgrund der Computertechnologie stehen heute sehr viel subtilere Möglichkeiten als das Führen von Listen zur Verfügung, mit denen Menschen durch Datensammlung, -zusammenführung und -bewertung diskriminiert werden können. Mit dem sogenannten Scoring werden Daten erhoben, um die Kreditwürdigkeit von potentiellen Kunden zu erheben. Hierbei spielt nicht nur eine Rolle, ob die betroffene Person Schulden hat oder diese nicht zum erwarteten Zeitpunkt tilgte, sondern es werden soziodemographische Daten erhoben. Bereits der Wohnort kann zu einer Registrierung führen und damit zu einer Verweigerung von Krediten oder Krediten zu schlechteren Konditionen.[8] Auch der Kundenservice in den Callcentern wird über geheimes Scoring geregelt. Die KundInnen werden in A-, B- und C-Kategorien einsortiert und erhalten in der Warteschleife schneller einen freien Berater oder erreichen im ungünstigsten Fall nur Sprachcomputer.[9]
Verwandt mit dieser Form von Diskriminierung ist die Demografisierung. Unter Demografisierung wird verstanden, dass Daten über die regionale “Bevölkerungsqualität” erhoben bzw. ausgewertet und interpretiert werden. Diese Praxis wird auch als Redlining bezeichnet. BürgerrechtsaktivistInnen wehrten sich dagegen, dass Wohnviertel von Schwarzen und ethnischen Minderheiten keine Investionen von Banken erhielten oder dass dort keine Hypotheken vergeben wurden. Diese Gebiete sind rot gekennzeichnet worden.
Genetische Diskriminierung
Verwandt mit dem sozialdemografischen Scoring ist die genetische Diskriminierung. Hierbei handelt es sich um eine Diskriminierung aufgrund der Erfassung und Bewertung der Gene einer Person. Beispiele wären:
die Möglichkeit des Erwerbs günstiger Versicherungsprämien bei Vorlage eines negativen
Gentests; der Ausschluss von der Möglichkeit zur Adoption bei bekanntem genetischen
Risiko; oder die Einräumung von Vorteilen in der Arbeitswelt bei Vorlage eines günstigen
Testergebnisses (Beispiel: HIV-Resistenz)[10]
Der Gesetzgeber sieht angesichts der Entwicklungen der Humangenomforschung die Notwendigkeit, die Bürgerinnen und Bürger in die Lage zu versetzen, ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung auszuüben. Ziel des Gesetzes ist es, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren von genetischer Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den einzelnen Menschen zu wahren.[11]
und im Arbeitsleben”. Es dürfen nach dieser Vorlage weder im Arbeits- noch im Versicherungsbereich genetischen Daten herangezogen werden, um eine Person beurteilen zu können.[11]
Statistische Diskriminierung
Mit Statistische Diskriminierung sind die gruppenspezifischen Partizipationsunterschiede gemeint, die sich durch statistische Erhebungen messen lassen. Hierbei ist die Statistik nicht diskriminierend, sondern sie stellt lediglich Ungleichheiten fest, die auf Diskriminierungen schließen lassen. Wenn beispielsweise in Deutschland erhoben wird, dass von 100 Akademikerkindern 83 ein Studium beginnen, von 100 Nicht-Akademikerkindern aber nur 23 Kinder ein Studium beginnen, so liegt hier Statistische Diskriminierung vor. Oftmals liegt einer Statistischen Diskriminierung auch eine tatsächlichen Diskriminerung zugrunde. Ob dies der Fall ist, muss mit weiteren Methoden untersucht werden. Andererseits kann in Bereichen, in denen Diskriminierungen untersucht und bestätigt wurden, mit Statistischer Diskriminierung auf den Fortbestand dieser Diskriminierungstradition hingewiesen werden. Programme der Affirmative Action greifen häufig auf Untersuchungen zur Statistischen Diskriminierung zurück. US-amerikanische Behörden vergeben oft Regierungsaufträge an Firmen in Abhängigkeit von einer geringen Statistischen Diskriminierung der Postenbesetzung der Firma.
In Deutschland griffen Gerichtsurteile ebenfalls auf Statitische Diskriminierung zurück. So verurteilte das Stuttarter Arbeitsgericht einen Arbeitsgeber dazu, 3 Monatsgehälter zu zahlen, weil ein Mann nicht eingestellt wurde und nachgewiesen konnte, dass signifikant weniger Männer eingestellt wurden als sich Männer in der Gruppe der Bewerber befanden:
Der traditionell statistische Nachweis einer mittelbaren Benachteiligung im Sinne des § 7 AGG mit § 3 Abs. 2 AGG kommt immer dann in Betracht, wenn wie hier eine größere Anzahl von Arbeitsplätzen (neu) zu besetzen ist. Ist der Anteil wie hier von Männern in der Gruppe der Eingestellten signifikant geringer als in der Gruppe aller Bewerber, spricht dies für eine mittelbare Benachteiligung. Damit tritt die Indizwirkung des § 22 AGG ein.[12]
“Indizwirkung” meint in diesem Fall, dass die Statistische Diskriminierung als Indiz für eine individuelle Diskriminierung herangezogen wird und der Beschuldigte hierdurch in Beweiszwang gerät, dass keine Diskriminierung vorliege. Allerdings machen deutsche Gerichte im Gegensatz zu us-amerikanischen nur in sehr seltenen Fällen Gebrauch von der Indizwirkung auf Grundlage der Statistischen Diskriminierung.
3. Differenzierung nach Diskrimierungsbereichen
Diskriminierungen finden in unterschiedlichen Bereichen statt. Sie treten auf
- im Arbeitsmarkt (z.B. Personalbewerbung[13])
- im Zugang zu Dienstleistungen,
- im Bildungsystem,
- in Wissenschaft und Forschung,
- im privaten zwischenmenschlichen Bereich,
- im Rechtssystem,
- in der Wohnqualität und Mobilität.
So wird beispielsweise mit dem Terminus “Umweltrassismus” die größere Belastung durch Umweltverschmutzung und “Natur”katastrophen (bspw. New Orleans) für marginalisierte Gruppen thematisiert. Mit “Bildungsdiskriminierung” wird auf die ungleiche Verteilung des Zugangs zu höherer Bildung verwiesen und mit dem Begriff “Zweiklassenmedizin” wird die unterschiedliche medizinische Versorgung kritisiert, die für eine Ungleichheit der Gesundheitschancen mitverantwortlich ist. Ein neuer Bereich der Diskriminierung wird im Bereich der Computer- und Internetnutzung diskutiert. Diese Diskriminierung wird benannt als “Digitale Diskriminierung” oder als “Internet-Diskriminierung”[14]
Die Antidiskriminierungs-Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft beziehen ihre Maßnahmen bislang hauptsächlich auf den Arbeitsmarkt, diese sollen aber für bestimmte Diskriminierungsformen auch auf den Zugang zu Dienstleistungen ausgeweitet werden. Da nicht alle vom AGG erfassten Diskriminierungsformen in die Ausweitung auf diese Bereiche einbezogen werden, wird hier von einer Diskriminierungshierarchie gesprochen.[15]
4. Diskriminierung als soziologische Kategorie
Albert Scherr verweist darauf, dass die Unterscheidung zwischen sozio-ökonomischer Ungleichheit, die Klassen, Schichten oder Milieus betrifft und Diskriminierung als ethnisierende und rassialisierende Benachteiligungspraxis nicht trennscharf ist. Er schlägt deshalb vor, drei Formen von Diskriminierung zu unterscheiden, die auf unterschiedliche Weise auf real existierende Gruppen zurückgreifen oder diese erst konstruieren:
- Diskriminierung im Kontext von Beziehungen und Konflikten zwischen realen Gruppen, die eine begrenzte Zahl von Individuen umfassen, die in einem Interaktions- und Kommunikationszusammenhang stehen;
- Diskriminierungen im Kontext von Beziehungen zwischen imaginären Gruppen und Gemeinschaften, zum Beispiel national oder ethnisch definierten Kollektiven, deren »Angehörige« nicht in einem realen Interaktions- bzw. Kommunikationszusammenhang stehen, sondern deren Identität auf Fremd- und/oder Selbstzuschreibungen vermeintlicher Gemeinsamkeiten beruht;
- Diskriminierung auf der Grundlage einer Unterscheidung von Kollektiven, die auch durch diskriminierende Zuschreibungen vorgängiger gesellschaftsstruktureller Differenzen (insbesondere Staatsangehörigkeit und Klassenlage) voneinander zu unterschieden sind.[16]
empirisch zu rekonstruieren, in welchen sozialen Kontexten welche Unterscheidungen wie verwendet und relevant gesetzt werden sowie welche privilegierenden oder benachteiligten Effekte dies nach sich zieht.[16]
5. Empirische Forschung zur Diskriminierung
Ablehnung von Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion/Weltanschauung, sexueller Orientierung, Alter oder Behinderung (100 = Ablehnung unter welchen Umständen und aus welchem Grund auch immer) |
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Land | Eigene Meinung | Zugeschriebene Meinung der anderen |
Spanien | 89 | 71 |
Luxemburg | 88 | 75 |
Großbritannien | 87 | 76 |
Dänemark | 87 | 72 |
Schweden | 85 | 72 |
Frankreich | 85 | 72 |
Italien | 85 | 67 |
Portugal | 85 | 75 |
Niederlande | 84 | 72 |
Finnland | 83 | 70 |
Irland | 82 | 74 |
Griechenland | 82 | 69 |
Belgien | 80 | 70 |
Österreich | 78 | 65 |
Deutschland/Ost | 71 | 65 |
Deutschland/West | 68 | 60 |
Europäische Kommission: EU-Barometer 57. Diskriminierung in Europa. Zusammenfassung der Ergebnisse, 2003, S.12 Link |
In den letzten Jahren wurden in Europa und Deutschland verschiedene Erhebungen zur Diskriminierung gestartet, wobei Untersuchungen wie das EU-Barometer oder die Sinus-Studie Diskriminierung im Alltag im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes darunter leiden, dass sie lediglich zu den Diskriminierungsmerkmalen der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien forschen. Die Sinus-Studie von März 2009 war eine Ohrfeige für die Antidiskriminierungspolitik der deutschen Bundesregierung, denn diese war kaum bekannt und die Bevölkerung sieht vor allem eine Diskriminierung gegen “sozial schwache” Personengruppen, die jedoch vom AGG gar nicht geschützt werden. Eine Konsequenz aus dieser Studie wäre, Arbeitslose und Arme ebenfalls zu schützen. Zu ähnlichen Ergebnissen kam eine irische Studie von 2008. Sie empfahl ebenfalls Arbeitslosigkeit als Diskriminierungsmerkmal in die Gesetzgebung aufzunehmen.
Das Forschungsprojekt “Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit” geht von einem Syndrom gruppenspezifischer Vorurteile aus und hat seine Erhebung insbesondere um klassenspezifische Merkmale wie Obdachlosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit erweitert.
Einzelne Erhebungen:
- EU-Barometer 2003
- EU-Barometer 2008
- Forschungsprojekt Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF)
- Sinus-Milieu-Studie: Diskriminierung im Alltag
6. Antidiskriminierung
Antidiskriminierend sind Maßnahmen, die sich gegen Diskriminierung wenden. Es ist zu unterscheiden zwischen Antidiskriminierungs-Bewegungen, die sich größtenteils aus den von Diskriminierung betroffenen Gruppen zusammensetzen und stattlichen Maßnahmen, die sich in Gesetze und Institutionen niederschlagen.
Nicht-staatliche Antidiskriminierungsinitiativen
Im deutschsprachigen Raum sind als Antidiskriminierungsinitiativen, die alle Diskriminierungsformen thematisieren vor allem der deutsche Informations- und Dokumentationszentrum Antirassismusarbeit (IDA) zu nennen und für Österreich ZARA.
Darüber hinaus gibt es u.a. folgende Antidiskriminierungsbüros:
- Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin, Türkischer Bund Berlin-Brandenburg (TBB)
- Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V.
- Antidiskriminierungsbüro Sachsen
- Bund gegen ethnische Diskriminierung in der Bundesrepublik Deutschland e.V.
- Antidiskriminierungsnetzwerk in Baden-Württemberg
- Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V.
- AntiDiskriminierungsBüro Köln / Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V.
- Gleichbehandlungsbüro Aachen (Pädagogisches Zentrum e.V.)
- IDA-NRW (Informations- und Dokumentationszentrum Antirassismusarbeit)
- Antidiskriminierungsstelle von IBIS (Interkulturelle Arbeitsstelle für Forschung,Dokumentation, Bildung und für Beratung
Staatliche Antidiskriminierungsmaßnahmen
Zu den staatlichen Antidiskriminierungsmaßnahmen zählen gesetzlich erlassene Diskriminierungsverbote, Positive Maßnahmen gegen Diskriminierung (Affirmative Action), die Einsetzung von Antidiskriminierungs-Büros so wie die Erhebung von Diskriminierung durch die Vergabe von Forschungsaufträgen.
Siehe auch
Weblinks
Literatur
Allgemein
- Gomolla, Mechtild: Institutionelle Diskriminierung im Bildungs- und Erziehungssystem
- Hormel, Ulrike/Scherr, Albert: Diskriminierung. Grundlagen und Forschungsergebnisse. Wiesbaden 2010
- Markefka, Manfred (1995): “Vorurteile – Minderheiten – Diskriminierung”
- Meulenbelt, Anja (1993): “Scheidelinien: über Sexismus, Rassismus und Klassismus” Aus dem Niederländ. von Silke Lange, Reinbek bei Hamburg
- Scherr, Albert: Diskriminierung – eine eigenständige Kategorie für die soziologische Analyse der (Re-)Produktion sozialer Ungleichheiten in der Einwanderungsgesellschaft? PDF
Behindertenfeindlichkeit
- Rommelspacher, Birgit: Wie wirkt Diskriminierung? Am Beispiel der Behindertenfeindlichkeit, Vortrag auf der Tagung Ethik und Behinderung – Theorie und Praxis Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft 12. 5. 2006 Katholischen Akademie zu Berlin PDF
Heterosexismus
- European Union Agency for Fundamental Rights, 2009: “Homophobia and Discrimination on Grounds of Sexual Orientation and Gender Identity in the EU Member States. Part II: The Social Situation” PDF
Intersektionalität
- Supik, Linda: Bedeutung und Relevanz von Mehrfachdiskriminierung. Eine soziologische Einführung, Vortrag vom 12. November 2008 Worddatei
- Winker, Gabriele/ Degele, Nina (2009): Intersektionalität. Zur Analyse sozialer Ungleichheiten. Bielefeld: transcript
- Kemper. Andreas (2010): Wechselwirkende Ungleichheiten. Über Winker / Degele “Intersektionalität. Zur Analyse sozialer Ungleichheiten
- Interview (2010) mit Gabriele Winker / Nina Degele zu “Intersektionalität. Zur Analyse sozialer Ungleichheiten”
Hanna Bretzke aus Speyer
Diskriminierung — vielen Dank für die großartigen Artikel,die wir hier alle brauchen, damit einmal mehr unternommen wirdin einer diskriminierten Welt