In einem Entwurf zum Antidiskriminierungsgestz Berlin soll der Soziale Status aufgenommen werden. Vom Antidiskriminierungsverband erhielt ich die Mitteilung, dass dies gescheitert sei. Heute wurde aber über den Newsletter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes die Broschüre zum Entwurf als pdf mitverschickt mit dem ausdrücklichen Hinweis auf den Sozialen Status.
In der Broschüre äußert sich Prof Mahlmann (Zürich), der am Forschungsprojekt “Realität der Diskriminierung in Deutschland” leitend beteiligt war, folgendermaßen:
„Ein Befund unserer Studie besteht darin, dass soziale Ungleichheit als ein viel wichtigeres politisches und gesellschaftliches Problem angesehen wird als Diskriminierungen auf Grund der Merkmale, die ich eingangs dargestellt habe und die vom klassischen Antidiskriminierungsrecht erfasst werden. Diese Erkenntnis ist wichtig, um die Diskussion um neue Gesetzgebung in ein gewisses Verhältnis zu setzen und einen gewissen politischen Raum abzuschätzen und einzuschätzen, welche Resonanz ein Diskriminierungsmerkmal „sozialer Status“ erfahren wird und welche Probleme hier existieren.“Gleichbehandlung ist ihr gutes Recht! Ein Landesantidiskriminierungesetz für Berlin, S.23
Ich hatte das Forschungsprojekt vor einiger Zeit kritisiert, weil im Forschungsprofil nur die sechs AGG-Merkmale aufgeliste waren. Und auch im elektronisch vorliegenden, nicht zitierfähugen, Abschlussbericht taucht Sozialer Status nicht auf. Anscheinend haben sie aber doch keine Scheuklappen aufgehabt in der Forschung. Damit wäre es die dritte größere Studie, die abweichend vom ursprünglichen Forschungsdesign klassenspezifische Diskriminierungsgründe feststellt (daneben noch die Studie “Diskriminierung im Alltag” im Auftrag der ADS und das jetzt gerade ausgelaufene und auf zehn Jahre angelegte Forschungsprojekt zur “Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit”).
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