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The Dishwasher – Das Magazin für studierende Arbeiterkinder
Vorübergehend bin ich hier weniger aktiv, da ich das Magazin und Blog „The Dishwasher – Magazin für studierende Arbeiterkinder“ aufbauen möchte. Das ändert sich wieder, sobald der Laden dort läuft.
Als Pausenuntermalung hier ein Gedicht von Kurt Tucholsky, vertont von „The Ex“ und „Dog faced Hermans“:Kurt Tucholsky:
Lied der Steinklopfer
Wenn jeder Stein ein Richter wär,
ein General von unserm Heer,
Herr Hilferding im Frack –:
dann rammten wir mit voller Kraft,
die Straße wäre bald geschafft –
rack –
pickepack –
tack-tack.Daß jeder Stein und jeder Stein
so schwer geht in den Boden ein
wie allen Tag für Tag
die Lehre, daß der Arbeitsmann
nicht nur für andere schuften kann –
rack –
pickepack –
tack-tack . . . !Wer marschiert mit Pfeifen, wer fährt laut
über die Straße, die wir gebaut?
Und wer ist daran schuld?
Die Ramme gepackt.
Es klopft im Takt:
Geduld.
Geduld.
Geduld.Kurt Tucholsky
- Aus: Deutschland, Deutschland.
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Diskriminierung an Hochschulen
Diskriminierung an Hochschulen …
… zurecht werden die meisten an soziale Benachteiligung denken, an Arbeiterkinder, die sich die Studiengebühren nicht leisten können, an Nicht-Akademikerkinder, denen nicht vermittelt wird, dass sie stipendienberechtigt sind, an Studierende, die motiviert sind, sich aber vom Uni-Bluff abschrecken lassen, an Professoren, die ihre Hiwi-Stellen eher an Akademikerkinder vergeben als an Nicht-Akademikerkinder, man assoziiert vielleicht Studierende, die für ihren Lebensunterhalt nebenher jobben müssen, während andere von ihren Eltern Auslandsaufenthalte gesponsert bekommen, vielleicht kennt man noch Fälle, wo der eine Uni-Absolvent direkt in die Praxis seines Vaters einsteigen konnte, während der andere erstmal Schulden abbauen muss oder erinnert man sich eher an abwertende Sprüche gegenüber studierenden Arbeiterkindern, deren informationstechnologische Ausstattung mitunter ebenso armselig ist wie ihre Reiseerfahrung?Dies alles wird nicht untersucht, wenn die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu „Diskriminierung an Hochschulen“ forschen lässt.
Die Antidiskriminierunsstelle des Bundes lässt forschen
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist vor weniger Jahren im Zusammenhang mit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Zu einer Aufgabe der ADS zählt die Vergabe von Forschungsaufträgen zu Diskriminierungsfragen. Die ADS verfolgt dabei einen horizontalen Ansatz, was bedeutet, dass keine Diskriminierung als besonders wichtig hervorgehoben, sondern im Gegenteil die gegenseitige Überschneidung der verschiedenen Diskriminierungen Beachtung finden soll. Dem eigenen Anspruch nach soll also eine Diskriminierungshierarchie verhindert werden. Der Anspruch kann jedoch nicht verwirklicht werden, da die ADS nicht offen forscht, sondern sich auf die sechs im AGG genannten Diskriminierungsgründe beschränkt. In einem vorangegangenem Artikel (Das AGG klassenspezifisch ergänzen) bin ich ausführlicher darauf eingegangen.Diese vorgegebene Beschränkung führte im letzten Jahr zu einer Studie, die im Ergebnis absurd ist. Geforscht werden sollte über „Diskriminierung im Alltag“. Heraus kam zunächst, dass mit sehr großem Abstand vor allem klassenspezifische Benachteiligungen als Diskriminierungen wahrgenommen werden:
Frage: Welche Gruppen gelten als benachteiligt?
Antwort: In allererster Linie die sozial Schwachen.
(ADS: Diskriminierung im Alltag, 2009, S. 92)Da aber klassenspezifische Benachteiligungen (Arbeitslosen- und Obdachlosendiskriminierung, Benachteiligung aufgrund von sozialer Herkunft oder Vermögen) nicht zu den Diskriminierungen zählen, die vom AGG verhindert werden sollen, untersuchte die Studie dieses Phänomen nicht weiter. Stattdessen widmete sich die Studie in aller Ausführlichkeit ausschließlich den als weniger wichtig wahrgenommenen Diskriminierungsformen. Eine Studie in Irland kam aufgrund der beschränkten Forschungsfrage zu entsprechend schrägen Ergebnissen und empfahl der Regierung dringend, Arbeitslosigkeit als zu verbietenden Diskriminierungsgrund in das Antidiskriminierungsgesetz aufnehmen zu lassen. Eine entsprechende Empfehlung auszusprechen, traute sich von den Verantwortlichen der Studie in Deutschland wohl niemand.
Ein ähnliches Desaster droht nun dem neuen Forschungsprojekt „Diskriminierung an Hochschulen“.
Falsche Forschungsfragen
Ein auf zwei Jahre angelegtes Forschungsprojekt soll nun „Diskriminierung an Hochschulen“ durchleuchten. Mir wurde mitgeteilt, dass verschiedene Forschungsergebnisse nahelegten, dass Soziale Herkunft ein Diskriminierungsgrund an Hochschulen sein könne. Daher würde auch Soziale Herkunft bei der Frage von Kummulation von Diskriminierungen (bspw. Diskriminierung nach Geschlecht und sozialer Herkunft) Eingang in die Forschung finden. Nicht jedoch als eigenständiger Diskriminierungsgrund. Hier sei die ADS dem AGG verpflichtet und dürfe nur über Diskriminierungen forschen lassen, die vom AGG als Diskriminierungen anerkannt sind.Karsten König und der bekannte Ungleichheitsforscher Reinhard Kreckel hatten vor wenigen Jahren bereits auf die Schräglage bei Zielvereinbarungen der Hochschulen aufmerksam gemacht, wonach es relativ viele geschlechtsbezogene, einige wenige migrationsbezogene und überhaupt keine auf die soziale Herkunft bezogene antidiskriminierende Hochschulvereinbarungen gebe und dass hier dringendender Handlungsbedarf bestehe (Karsten König/Reinahrd Kreckel: „Bevorzugte Geschlechtergerechtigkeit. Zur ungleichheitspolitischen Bedeutung von Zielvereinbarungen zwischen Landesregierungen und Hochschulen“, 2003). Eine offene Forschung zu „Diskriminierung an Hochschulen“ würde diesen Handlungsbedarf wahrscheinlich erhärten. Eine Forschung, die keinen eigenständigen Diskriminierungsgrund „Soziale Herkunft“ kennen darf, kann natürlich im Ergebnis auch nicht Rahmenvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen empfehlen, die Diskriminierungen aufgrund von Sozialer Herkunft abbauen und verhindern sollen.
ADS und AGG müssen reformiert werden
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes muss dringend reformiert werden. Sie muss offener gestaltet werden. Wenn man sich heute an die ADS wenden möchte und Fragen oder Beratungsbedarf hat, so muss man zunächst auf einem Internetformular ankreuzen, um welchen der sechs Diskriminierungsfälle es sich handelt – erst danach wird man weitergeleitet. Das ist typisch deutsche Bürokratie und kann nicht funktionieren. Diskriminierungen beschränken sich nicht auf sechs Typen, nur weil ein Gesetz nicht mehr als diese sechs anerkennen will. Gerade dann, wenn man einen horizontalen Ansatz verfolgt, ist es wichtig, offen mit Diskriminierungen umzugehen. In gleicher Weise gilt dies auch für Forschungsfragen. Was fängt die ADS mit ihrer Studie „Diskriminierung im Alltag“ nun an, in der sie schwarz auf weiß bestätigt bekommen haben, dass sie relevante Diskriminierungsformen ignorieren? Nichts. Sie lässt sie in die Schublade verschwinden. Ähnliches droht der Studie „Diskriminierung an Hochschulen“ – zumal gerade der Bildungssektor ein Feld ist, wo soziale Herkunft extrem wichtig ist.
Schließlich sollte die ADS in der Form aufgewertet werden, dass sie unabhängig von der Bundesregierung diese kritisieren und Vorschläge einbringen kann. Wenn die Studie „Diskriminierung im Alltag“ feststellt, dass klassenspezifische Benachteiligungen als Diskriminierungen wahrgenommen werden, dann sollte die ADS als Auftraggeberin dieser Studie in der Konsequenz dem Parlament empfehlen, das AGG um diese klassenspezifische Benachteiligungen zu erweitern.
Das AGG, welches in anderen Ländern richtiger Anti-Diskriminierungs-Gesetz heißt, wurde Deutschland von der EU mehr oder weniger aufgezwungen. Dass die deutsche Regierung hier nicht der Vorreiter für eine Erweiterung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien sein wird, zeigt sich auch daran, dass ein CSUler die Front gegen die letzte Erweiterung anführte. Die Antidiskriminierungsrichtlinien um Vermögen und Soziale Herkunft zu erweitern ist durchaus im Gespräch, da die EU-Charta weiter als die Antidiskriminierungsrichtlinien gefasst sind. Auch war Soziale Herkunft ursprünglich als Diskriminierungsform im Katalog enthalten, wurde aber kurz vor der Verabschiedung der Antidiskriminierungsrichtlinien als einziger Punkt fallen gelassen und nicht wieder aufgenommen worden, da es schlicht an einer Lobby für Arbeiterkinder fehlte. Ein Mitglied von Groen-Links bestätigte mir, dass vor elf Jahren in Amsterdam niemand die Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft in die Diskussion einbrachte und dass daher die Antidiskriminierungsrichtlinien ohne diesen Punkt verabschiedet wurden. Das war kurz vor PISA.
Was tun?
Die Entstehung der Antidiskriminierungsrichtlinien im europäischen Kontext hat gezeigt, wie wichtig „Lobby-Arbeit“ der von Diskriminierung betroffenen Gruppen ist. Bislang gibt es nur marginale Zusammenschlüsse von studierenden Arbeiterkindern.
König und Kreckel verwiesen in ihrem Buchaufsatz zur ungleichheitheitspolitischen Bedeutung von Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen („Die vereinbarte Abdankung“, Insitutuionalisierte Ungleichheiten, S. 148) auf unser „Referat für finanziell und kulturell benachteiligte Studierende“ in Münster. Allerdings haben sie Recht damit, dass ein Referat in einem AStA noch keine schlagkräftige Organisation ist. Diese fehlt bislang. Die Organisation „Arbeiterkind.de“ wäre groß genug, um in den Medien gehört zu werden. Aber die OrganisatorInnen von Arbeiterkind.de weigern sich, politisch und inhaltlich für Arbeiterkinder Partei zu ergreifen. Sie wollen nur caritativ tätig werden, was auch nicht schlecht ist, aber natürlich die Diskriminierung nicht abschafft.Nachtrag
Ein Forschungsprojekt der FU-Berlin (Institut für Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung) zum Thema
Realtität der Diskriminierung in Deutschland – Vermutung und Fakten operiert ebenfalls auf Grundlage des AGG, statt sich ohne diesen Bias offen dem Thema zu nähern. Sowohl in der Einleitung als auch in den Antwortmöglichkeiten einer Online-Befragung werden die vom AGG geschützten Diskriminierungsformen bevorzugt behandelt. Es sieht so aus, als hätten diese vorgegebenen Diskriminierungsformen einen Pretest ersetzt. Das kann man machen – nur dann bekommt man eben nicht die „Realtität der Diskriminierung in Deutschland“ heraus, sondern die „Realität der Diskriminierung der nach dem AGG geschützten Diskriminierungsformen“. -
Klassenrassismus bei Marx – Über Marx hinaus Teil 1
Über Marx hinaus
„Über Marx hinaus“ ist eine Anthologie der Herausgeber Marcel van der Linden und Karl Heinz Roth. In zwei Sektionen („Arbeitsgeschichte – Die Evidenz der Empirie“, „Das Marxsche Konzept auf dem Prüfstand“) finden sich auf 600 Seiten zwanzig sehr lesenswerte Artikel, die sich mit der „Arbeitsgeschichte und [dem] Arbeitsbegriff in der Konfrontation mit den globalen Arbeitsverhältnissen des 21. Jahrhunderts“ befassen. Einige Artikel sind so spannend, dass ich gerne in diesem Blog näher auf sie eingehen möchte. Ich beginne mit einem Beitrag von Thomas Kuczynski.
„Was wird auf dem Arbeitsmarkt verkauft?“
Diese Frage stellt Thomas Kuczynski in seinem gleichnamigen Beitrag, welcher zuerst in einer Festschrift für Georg Fülberth erschien. Ich möchte den Inhalt dieses Beitrags mit zwei Thesen zusammenfassen. Die eine These ist, dass auf dem Arbeitsmarkt die ArbeiterInnen ihre Arbeitskraft nicht verkaufen, sondern vermieten. Thomas Kuczynski zieht hier aus didaktischen Gründen als geeignetes Vergleichsobjekt den Wohnungsmarkt heran. Entsprechend den Mietswohnungen, deren Nutzung nur vorübergehend anderen gewährt wird, wird die Arbeitskraft nicht an die Kapitaleigentümer verkauft, sondern nur vermietet. Würde sie verkauft werden, wäre sie für immer Eigentum des Käufers. Sie verbleibt aber laut Kuczynski bei den ArbeiterInnen. Der Kapitaleigentümer, der die Arbeitskraft nur mietet, zahlt für diese Miete die Kosten, die für die Reproduktion der Arbeitskraft aufgebracht werden müssen.
Die unterschiedliche Höhe der „Miete“ erklärt Kuczynski mit unterschiedlichen Reproduktionskosten, womit wir zur zweiten These kommen: Der Arbeitslohn entspricht nicht nur der Reproduktion der individuellen Arbeitskraft, sondern auch der intergenerationellen Reproduktion der Arbeitskraft, also dem Erziehen von Kindern mit dem Ziel, die Arbeitskraft später zu ersetzen, zu reproduzieren. Diese Reproduktion ist sozialschichtspezifisch zu betrachten. Ein Akademikerkind verursacht mehr Kosten als ein Fabrikarbeiterkind bis es den Platz seiner Eltern einnehmen kann. Daher ist der Lohn (die Miete der Arbeitskraft) eines Akademikers entsprechend höher als der Lohn eines Fabrikarbeiters. Im Lohn sind die Kosten für die Sozialisation der Kinder enthalten, die die Arbeitskraft ihrer Eltern ersetzen sollen.
Im Folgenden werde ich auf beide Thesen näher eingehen.
Wird Arbeitskraft verkauft oder vermietet?
Die These, dass die Arbeitskraft nur vermietet wird, ist plausibel. Aber dennoch erhebe ich hier Widerspruch. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass meine Arbeitskraft nach ein paar Stunden Arbeit nachläßt. Wenn ich zehn oder zwölf Stunden am Stück gearbeitet habe, bin ich so fertig, dass von Arbeits“kraft“ kaum noch etwas da ist. Sie ist tatsächlich weg, die Müdigkeit nimmt zu und die Konzentrationsfähigkeit ab. Kuczynski hebt hervor, dass Marx zunächst von „Arbeitsvermögen“ und später zunehmend von „Arbeitskraft“ sprach. Aufgrund des Energie-Dispositivs des 19. Jahrhunderts hat sich Marx wahrscheinlich Arbeitskraft als Energie-Quantum vorgestellt (Energeia: wirkende Kraft), die umgewandelt, verausgabt wird und damit weg ist. Der Fabrikarbeiter / die Fabrikarbeiterin ist nach mehreren Stunden Arbeit kraftlos. Hier bietet sich an, zwischen Akt und Potenz zu unterscheiden. Das Arbeitsvermögen bleibt, es wird vermietet und muss nach dem Nutzen reproduziert werden, indem die verausgabte Arbeitskraft neu produziert wird. Mein Vorschlag ist hier davon zu sprechen, dass ein spezifisches Arbeitsvermögen vermietet, die Arbeitskraft hingegen verkauft wird.
Klassenreproduktion bei Marx
Spannender noch als die Frage, ob Arbeitskraft vermietet oder verkauft wird, ist die zweite These: Der unterschiedliche Lohn ergibt sich aus dem Auftrag, über die Sozialisation der eigenen Kinder die Arbeitskraft zu reproduzieren. Neben der Aufteilung der Menschen in die proletarische Klasse derjenigen, die ihre Arbeitskraft verkaufen müssen und der Klasse derjenigen, die über Kapital an Produktionsmitteln verfügen, wird ein weiterer „klassenähnlicher“ Begriff eingeführt. Kuczynski bietet an, von „sozialer Schicht“ zu sprechen. Tatsächlich benutzt Marx an den entsprechenden Stellen aber den Terminus „Race“:
„Der Eigentümer der Arbeitskraft ist sterblich. Soll also seine Erscheinung auf dem Markt eine kontinuierliche sein, wie die kontinuierliche Verwandlung von Geld in Kapital voraussetzt, so muß der Verkäufer der Arbeitskraft sich verewigen, ‚wie jedes lebendige Individuum sich verewigt, durch Fortpflanzung‘. Die durch Abnutzung und Tod dem Markt entzogene Arbeitskräfte müssen zum allermindesten durch eine gleiche Zahl neuer Arbeitskräfte beständig ersetzt werden. Die Summe der zur Produktion der Arbeitskraft notwendigen Lebensmittel schließt also die Lebensmittel der Ersatzmänner ein, d.h. der Kinder der Arbeiter, so daß sich diese Race eigentümlicher Warenbesitzer auf dem Warenmarkte verewigt.“ (MEW 23, S. 187)
Während hier nur von den Lebensmitteln für die Kinder der Arbeiter gesprochen wird und weder „Arbeiter“ differenziert wird (sind mit „Arbeiter“ nur FabrikarbeiterInnen gemeint oder auch beispielsweise LehrerInnen?) noch von Bildungskosten die Rede ist, zieht Kuczynski zwei weitere Zitate aus dem Kommunistischen Manifest heran, um seine These zu belegen, dass der unterschiedliche Lohn sich aus dem Auftrag der sozialen Vererbung des Arbeitsvermögen ergebe:
„Die Bourgeoisie hat alle bisher ehrwürdigen und mit frommer Schau betrachteten Tätigkeiten ihres Heiligenscheins entkleidet. Sie hat den Artz, den Juristen, den Pfaffen, den Poeten, den Mann der Wissenschaft in ihre bezahlten Lohnarbeiter verwandelt.“ (MEW 4, S. 465)
Gegenüber diesen Lohnarbeitern benötigt der Fabrikarbeiter, die Fabrikarbeiterin, kaum Kosten:
Der Arbeiter „wird ein blßes Zubehör der Maschine, von dem nur der einfachste, eintönigste, am leichtesten erlernbare Handgriff verlangt wird. Die Kosten, die der Arbeiter verursacht, beschränken sich daher fast nur auf die Lebensmittel, die er zu seinem Unterhalt und zur Fortpflanzung seiner Race bedarf.“ (MEW 4, S. 469)
Mit dem Lohn wird die Sozialisation der Kinder der ArbeiterInnen mitbezahlt – da diese unterschiedlich ist, ist auch der Lohn unterschiedlich hoch. „Gerade bei der Reproduktion der höher qualifizierten Arbeitskräfte, der Intellektuellen, Manager usw. spielt die gesamte Sozialisation der Heranwachsenden eine große Rolle. Die aber kostet durchaus, ebenso das kulturelle Umfeld usw.“ (Kuczynski 376) Kuczynski interpretiert Marx nun in der Weise, dass der Unternehmer nicht nur die unmittelbare, sondern auch die mittelbare Reproduktion des Arbeitsvermögens seiner Arbeiter bezahlt:
„Obgleich also das Arbeitsvermögen, sofern es zur Wirkung gelangt, einerseits unmittelbar, nämlich während des Produktionsprozesses und im produzierenden Individuum selbst reproduziert wird, bedarf es andererseits zu siner ‚Verewigung‘ ebenso der Reproduktion außerhalb des unmittelbaren Produktionsprozesses. Die für diese – nicht mehr auf das Individuum, sondern auf seine soziale Schicht bezogene – Reproduktion notwendige Arbeitszeit bestimmt zu einem beträchtlichen Teil den Reproduktionswert der Ware Arbeitskraft.“ (Kuczynski 376f.)
Zuständigkeit für die mittelbare Reproduktion: Staat oder Familie?
Nach Louis Althusser ist der Staat mit seinen Ideologischen Staatsapparaten (ISA) für die mittelbare Reproduktion der Arbeitskraft zuständig. Ideologische Staatsapparate wie die Kirche und vor allem die Schule garantieren, dass dem Arbeitsmarkt immer die angeforderten Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Kuczynski sieht diese Aufgabe hingegen stärker bei den Familien. Wahrscheinlich würde Althusser ebenso zugestehen, dass der Familie eine Reproduktionsaufgabe zukommt, wie Kuczynski dies für (Aus-)Bildungsinstitutionen einräumt. Aber hier scheint eine unterschiedliche Wertung vorzuliegen, wer hauptsächlich für die mittelbare Reproduktion der Arbeitskraft zuständig ist. Gekoppelt an diese Frage ist die Beurteilung, ob dem Kapitalismus eine quasi ständische Reproduktion inhärent ist oder ob der Kapitalismus sich prinzipiell neutral zur sozialen Herkunft verhält.Die Zitate von Karl Marx, die Kuczynski heranführt, in denen er von der „Verewigung“ und „Fortpflanzung“ der „Race“ der FabrikarbeiterInnen spricht, scheinen es zu legitimieren, von einem dem Kapitalismus notwendig inhärenten „Klassenrassismus“ (Pierre Bourdieu) zu sprechen. Das Elterngeld, welches wohlhabende Eltern gegenüber arme Eltern bevorteilt, scheint dann tatsächlich eher mit dem Kapitalismus konform zu gehen, statt ihm zu widersprechen. Der Kapitalismus verhält sich dann auch nicht neutral und beurteilt Menschen einfach nur nach ihren Leistungen, sondern basiert auf den Bahnen der sozialen Vererbung und gesteht nur in Ausnahmefällen „Bildungsaufstiege“ zu. Ob dem aber wirklich so ist, dies wäre weiterhin zu überprüfen und zu diskutieren.
Nachtrag
Die Frage, ob die Bevorteilung von Kinder reicher Eltern systemimmanent ist, ist sehr aktuell, da ständig neue Privilegierungen eingefordert werden. Zum Beispiel auch von den Privaten Krankenkassen.
Literatur:
Thomas Kuczynski: Was wird auf dem Arbeitsmarkt verkauft?, in: Marcel van der Linden / Karl Heinz Roth (Hg.): Über Marx hinaus. Arbeitsgeschichte und Arbeitsbegriff in der Konfrontation mit den globalen Arbeitsverhältnissen des 21. Jahrhunderts, Berlin/Hamburg 2009: Assoziation A, S. 363 – 378


