Website-Icon Andreas Kemper

Warum unternehmen die Länder nichts gegen Bildungsdiskriminierung?

Gestern abend besuchte ich einen Vortrag von Christina Möller, die zur Frage geforscht hat, wer Professor*in wird. Sie fand heraus, dass Studierende mit der sogenannten ^niedrigen^ sozialen Herkunft nicht nur sehr viel seltener Professor*in werden, sondern dass nach einer kurzen Phase der Annäherung wir gerade wieder eine Phase der sozialen Schließung erleben. Vor allem die propagierten Juniorprofessuren lassen fast nur noch Studierende aus der höchsten Herkunftsgruppe Professor*innen werden (über 60%), obwohl der gesamtgesellschaftliche Anteil von Menschen aus dieser höchsten Herkunftsgruppe verschwindend gering ist.

Den Bildungs- und Wissenschaftsministerien in den Bundesländern dürften diese Zahlen bekannt sein. Laut Grundgesetz darf niemand aufgrund seiner sozialen Herkunft benachteiligt werden. Also müssten die Bundesländer handeln. Es gäbe eine ganz einfache Stellschraube, an die die Bildungs- und Wissenschaftsministerien drehen könnten: die Mittelvergabe der Ländern an die Hochschulen. Hier könnte eine Formel eingesetzt werden, die nicht nur die Hochschulen für die quantitative Anzahl des Ausstoßes an Promovierten belohnt, sondern qualitativ das Verhältnis der Herkünfte berücksichtigt. Mit dieser Stellschraube könnte eine Umverteilung der Mittelvergabe zu den Hochschulen stattfinden, die die geringste statistische Diskriminierung aufweisen. Das würde den Ländern nichts kosten. Jedenfalls kein Geld. Und die Hochschulen würden plötzlich sehr kreativ werden und die Hochschulen endlich attraktiver gestalten für Arbeiter*innenkinder.

Warum also setzen die Länder diese einfache Idee nicht um?

Weil die Bildungs- und Wissenschaftsministerien sich zwar formal dem Grundgesetz verpflichtet fühlen, konkret aber auf gesellschaftlichen Druck reagieren. Und Arbeiter*innenkinder machen keinen Druck. Sie sind nicht politisch als Arbeiter*innenkinder organisiert. Auch in den Studierendenvertretungen dominieren Akademiker*innenkinder. Daher müssen sich – wenn die Diskriminierung im Bildungsbereich abgeschwächt oder gar abgeschafft werden soll – Arbeiter*innenkinder selbstorganisieren. So, wie Ende der 1970er Jahre, als kaum Frauen studierten, die Studentinnen autonome Vollversammlungen und autonome Frauenreferate einrichteten, können sich auch Studierende mit ^niedriger^ sozialer Herkunft zusammentun und eigene Vollversammlungen und eigene Referate gründen. Und dann könnte der soziale Druck aufgebaut werden, der die Bundesländern zwingt, das Grundgesetz ernst zu nehmen.

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