Andreas Kemper

Recherche zu antidemokratischen Netzwerken, autoritären Ideologien und neoliberalen Machtstrukturen.
Frühanalysen zur AfD, zu Rechts“libertarismus“, Antifeminismus und elitären Gegenbewegungen.

AfD & faschistische Ideologien

Strukturanalysen zu Programmatik, Akteursnetzwerken und ideologischer Entwicklung.

Klassismus & Klassengesellschaft

Untersuchung sozialer Ausschlussmechanismen, Bildungsbenachteiligung und Klassenideologie.

Proprietarismus & Privatstaat-Modelle

Recherchen zum sog. Rechtslibertarismus sowie zu antidemokratischen Privatstadtprojekten.

Antifeminismus & reaktionäre Netzwerke

Analyse antifeministischer Narrative, Männerrechtsbewegung und familistischen Adelsnetzwerken.

Tagebuch zum Neoaristokratismus

Fortlaufende Analysen zur Aristokratie des Antifeminismus sowie zu proprietaristischen und privatstaatlichen Projekten.

Publikationen

Antifeministische Narrative

Privatstädte

Klassismus

Aktuelle Analysen

  • Das AGG klassenspezifisch ergänzen

    (siehe auch: Klassismus – Das AGG um Soziale Herkunft und Vermögen ergänzen Facebook-Gruppe)
    Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wird das Verbot von sechs Diskriminierungsformen geregelt:

    * Rasse und ethnische Herkunft,
    * Geschlecht
    * Religion und Weltanschauung,
    * Behinderung
    * Alter
    * sexuelle Identität

    Als Ende der 1990er Jahre die Niederlande die Ratspräsidentschaft innehatte, wurden die europäischen Richtlinien für die nationalen Antidiskriminierungs-Gesetze festgelegt. Es gab eine längere Debatte, weil gegenüber der ursprünglichen Vorlage vier Diskriminierungsmerkmale entfernt werden sollten: Behinderung, Alter, Sexuelle Orientierung und Soziale Herkunft. Die Begründung war, dass man diese Diskriminierungen besser auf nationaler Ebene angehen könne und dass dies nicht einheitlich über die Europäische Union geregelt werden müsse. Nach Protesten insbesondere der schwul/lesbischen NGOs wurden die Diskriminerungsmerkmale Behinderung, Alter und Sexuelle Orientierung (heute Sexuelle Identität) wieder aufgenommen. Das Diskriminierungsmerkmal „Soziale Herkunft“ blieb ohne weitere Diskussion draußen. Eine Recherche ergab, dass niemand ein Interesse äußerte, dass dieses Merkmal in die Antidiskriminierungsgesetzgebung einfließt – es existierte keine Lobby- oder Interessensgruppe, die sich dafür einsetzte.

    Diese Entscheidung wurde noch in den 1990er Jahren getroffen, also vor dem sogenannten PISA-Schock. Seither sorgen im Vierteljahres-Rhythmus nationale und internationale Studien für Schlagzeilen, die die Diskriminierung aufgrund der Sozialen Herkunft im Bildungssystem betonen. Mit dem Armuts- und Reichtumsbericht, dem Kinderarmutsbericht und den regelmäßigen Auswertungen des SOEP durch die DIW wird überdies deutlich, dass die sogenannte Schere zwischen Arm und Reich sich ungehemmt weiter öffnet. Untersuchungen wie die Bielefelder Studie zur „Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ haben im Laufe ihrer jährlichen Erhebungen zunächst die Obdachlosenfeindlichkeit und dann die Arbeitslosenfeindlichkeit als zunehmende Vorurteilsstrukturen in ihre Untersuchungen mit aufgenommen. Nach Heitmeyer habe in den letzten Jahren ein ideologischer Wandel stattgefunden, die Marktwirtschaft sei zu einer Marktgesellschaft geworden mit der Folge, dass Menschen auf ihre ökonomische Verwertbarkeit und Nützlichkeit reduziert würden. Menschen mit Behinderungen, (Langzeit-)Arbeitslose und Obdachlose würden hierdurch einer zunehmenden Stigmatisierung ausgesetzt, die durch prominente Politiker und Medienstars (bspw. Thomas Gottschalk) mitverbreitet werde.

    Die Begründung, man müsse das Verbot von bestimmten Diskriminierungsmerkmalen den einzelnen Staaten überlassen, da diese das Verbot besser umsetzen können, kann aufgrund der Erfahrung der letzten zehn Jahre nicht nachvollzogen werden. Die herrschenden politischen Kräfte haben die klassenspezifischen Diskriminierungsformen nicht vermindert. Im Gegenteil. Sie verwahren sich aggressiv gegen Ermahnungen von internationalen Organisationen. Die klassenspezifische Bildungsdiskriminierung in Deutschland wurde von internationalen Organisationen wie UNICEF, UNESCO, der OECD, der Europäischen Kommission und vom Menschenrechtsbeobachter der UN kritisiert. Hegemoniale Interessensgruppen in Deutschland verteidigten das diskriminierende Bildungssystem und reagierten aggressiv auf die Empfehlung der EU-Kommission, sie würdigten die Person des Menschenrechtsbeobachters Munoz herab, der im Namen der UN feststellte, dass die Menschenrechtsverletzung im Bildungssystem in Deutschland justiziabel sei, sie schossen sich auf den internationalen Leiter der PISA-Studien der OECD ein, weil dieser ebenfalls eine Modernisierung des hochselektiven antiquierten Bildungssystems in Deutschland anmahnte.

    Es ist daher nötig, dass hinsichtlich der klassenspezifischen Diskriminierungsgründe die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien und damit das deutsche AGG der EU-Menschenrechtscharta (Art. 21 (1)) angepasst werden, in dem die Diskriminierungsmerkmale Soziale Herkunft und Vermögen aufgenommen werden. Mit einer Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale werden nicht nur die Verbote gesetzlich geregelt, sondern
    * die Selbsthilfegruppen und NGOs, die sich für eine Gleichbehandlung aufgrund der Sozialen Herkunft und für die Interessen von Obdachlosen und Arbeitslosen einsetzen, erfahren eine Aufwertung und Anerkennung;
    * es geht um Gelder und um Forschungsaufträge, die auf europäischer und nationaler Ebene zur Verfügung gestellt werden;
    *und es geht um die Wahrnehmung dessen, was Diskriminierung ist.

    Auf Facebook ist eine Gruppe erstellt worden um die klassenspezifische Anpassung des AGG an die EU-Menschenrechtscharta (und auch dem deutschen Grundgesetz) zu diskutieren.

    Über Kommentare würde ich mich freuen.

  • Armutsvererbung

    Es gibt Begriffe, die mit einer eingängigen Bilderproduktion einen Sachverhalt verfälschen. Und es gibt Begriffe, die dies sogar mit einer nicht-vorstellbaren Bilderproduktion schaffen. Zu diesen Begriffen zählt „Armutsvererbung“. Armut ist ja bekanntlich nicht Vermögen, sondern das relative oder absolute Fehlen von Vermögen. So besitzt die ärmere Hälfte der Bevölkerung in Deutschland im Durchschnitt nichts. Entsprechend werden sie nichts vererben. Wie bitte vererbt man den Mangel an Vermögen? Mit einem gesunden Menschenverstand behaftet fühlt man sich verarscht, wenn man jemanden fragt, ob er etwas geerbt hat und dieser dann antwortet: ja, ich habe geerbt und zwar nichts.

    Falls jemand intervenieren möchte mit dem Einwurf: „Armut ist doch nicht nur Armut am materiellen Besitz, es gibt doch auch z.B. Bildungsarmut“ gebe ich zurück: wie vererbt man Bildung, die man nicht hat? Wie vererbt man einen „legitimen Geschmack“, den man nicht hat? Wie vererbt man den Mangel an karrierefördernde Beziehungen?

    Leider ist der Begriff „Armutsvererbung“ kein platter Scherz von Grundschülern, sondern ein offizieller Begriff der EU. Auf der Website zum 700-Millionen-Projekt PROGRESS der EU fand sich als eine Zielvorgabe, „den Teufelskreislauf der Armutsvererbung von einer Generation zur nächsten zu durchbrechen“. Hierüber stolperte ich, als ich einen Artikel über Diskriminierungshierarchie schrieb. In der EU sind entsprechend der Menschenrechts-Charta 13 Diskriminierungsformen verboten. Aber nur für 6 Diskriminierungsformen finden sich gesetzliche Regelungen. Unser Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (in Deutschland redet man nicht über Diskriminierung – man macht sie) beispielsweise hat nur diese sechs Diskriminierungsformen geregelt, ähnlich wie die Antidiskriminierungsgesetze in den anderen europäischen Ländern. Zu Diskriminierungen aufgrund von Soziale Herkunft, Genetische Merkmale, Sprache, Politische oder sonstige Anschauung, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen und Geburt gibt es bislang noch keine rechtlichen Regelungen. Es fehlen aber nicht nur entsprechende Gesetze, sondern auch die empirische Diskriminierungsforschung blendet diese Diskriminierungsformen per Definition aus. In diesem von 2007 bis 2013 bestehenden Projekt PROGRESS werden auch Gelder für Diskriminierungsforschung vergeben. Dort stieß ich auf die entsprechende Formulierung „den Teufelskreislauf der Armutsvererbung durchbrechen“.

    Diese Falschformulierung folgt der administrativen Logik der EU. Wenn sich Diskriminierung auf die sechs gesetzlich geregelten Diskriminierungen beschränkt, dann kann eine Benachteiligung aufgrund der Sozialen Herkunft keine Diskriminierung sein. Verantwortlich für diese Benachteiligung wären dann nur irgendwelche dubiosen „Teufels“kreisläufe. Wenn vom „Teufel“ die Rede ist, sollte man hellhörig werden. Ernst Bloch machte zurecht darauf aufmerksam, dass ein dem A-theismus entsprechender „A-satanismus“ aufklärerisch noch austehe: Es gibt keinen Teufel, das „Böse“ ist gesellschaftlich bedingt.
    Übrigens ein weiteres nicht-denkbares Bild: wie kann eine Vererbung ein Kreislauf sein? Ein Kreislauf ist: Wasser verdunstet aus dem Meer, die Wolken ziehen über das Land, regnen und die Flüsse tragen das Wasser zurück ins Meer. Armutsvererbung heißt: die Eltern sterben und die Kinder erben, nämlich nichts. Wo ist der Kreislauf???
    Würde man die EU-Charta Artikel 21, Absatz 1 ernst nehmen könnte man sagen: Niemand darf aufgrund seiner sozialen Herkunft diskriminiert werden. Ein eingängiger und nachvollziehbarer Satz ohne „Vererbung von nix“, ohne „Verkreislaufung eines Vektors“ und ohne Teufel.

    Hinter der nicht-denkbaren Formulierung „den Teufelskreislauf der Armutsvererbung durchbrechen“ steckt ein kulturalistischer Armutsbegriff. Es ist die verschnörkelte Formulierung dessen, womit Popoulisten wie Missfelder es in die Schlagzeilen der Boulevardblätter schaffen: wenn man HartzIV-Sätze erhöht, würden nur die Tabak- und Schnapsindustrie gefördert. Armut wird als eine Kultur verstanden, als ein Lebensprinzip, eine „unter-bürgerliches Kultur“ (Paul Nolte), eine Verwahrlosungskultur aufgrund der Alimentierung durch den Sozialstaat. Empirisch haltbar ist dieser Ansatz natürlich nicht. Wir wissen über eine Vielzahl von Studien, dass es in Deutschland keine „Vererbung von Bildungsarmut“ gibt, sondern dass das Bildungssystem in Deutschland hinsichtlich der Sozialen Herkunft extrem diskriminierend ist. Soeben höre ich im Radio, dass in NRW wieder 14.600 SchülerInnen keinen Platz in einer Gesamtschule fanden, weil die Regierung die Etablierung von Gesamtschulen aus politischen Gründen verhindere.

    Es ist bedenklich, wenn in der EU und durch die EU die Wahrnehmung von Diskriminierung auf sechs Diskriminierungsformen reduziert wird. Vor allem dann, wenn hierdurch andere Diskriminierungen kulturalistisch umgedeutet werden. Aus dem Blick fallen dann die strukturellen Diskriminierungen und die Täter-Verantwortlichkeiten. Aus dem Blick fällt in diesem Fall die Reichtumsvererbung. Diese gibt es im Gegensatz zur Armutsvererbung tatsächlich. Allein in Deutschland wechseln in diesen Jahren mehrere Billionen Euro die Generationen. Hier könnte man wirksam ansetzen. Allerdings nur innerhalb der reicheren Hälfte der Bevölkerung. Die ärmere Hälfte besitzt wie gesagt nichts mehr und die Vererbung von nichts als Kreislauf zu durchbrechen, obwohl hier der Teufel seine Finger im Spiel hat, ist nunmal eine nicht zu überbietende Absurdität. Und ich möchte nicht wissen, wieviel zig-Millionen Euro die EU sich dies kosten läßt.

  • Zum Klassismus Mißfelders

    Diese Woche konnte ich meine Sammlung von klassistischen Politikersprüchen um einen erweitern.

    Ausgerechnet am Welttag der sozialen Gerechtigkeit berichten die Medien von einer neuen klassistischen Äußerung des Vorsitzenden der Jungen Union, Philipp Mißfelder. In einem Frühschoppen der CDU bediente er ein Stereotyp gegen Arbeitslose:

    „Die Erhöhung von Hartz IV war ein Anschub für die Tabak- und Spirituosenindustrie.“

    Dabei war er doch kürzlich erst wieder in Schlagzeilen mit seiner Meinung von 2003, dass ältere Menschen sich nicht von der Krankenkasse Hüftgelenke bezahlen lassen sollten. Dies wurde im letzten Jahr ausgegraben, als sein Kollege, der RCDS-Vorsitzende Gottfried Ludewig mitteilte:

    „Diejenigen, die den deutschen Wohlfahrtsstaat finanzieren und stützen, müssen in diesem Land wieder mehr Einfluss bekommen. Die Lösung könnte ein doppeltes Wahl- und Stimmrecht sein.“

    Sowohl Mißfelder als auch Ludewig repräsentieren als Vorsitzender der Jungen Union und als Vorsitzender des Rings Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) den Nachwuchs der größten Partei in Deutschland.
    Schützenhilfe erfuhr Herr Mißfelder ausgerechnet von der dubiosen „Deutschen Kinderhilfe“. Dieser Verein sollte nicht verwechselt werden mit dem „Deutschen Kinderhilfswerk“. Der Vorsitzende dieser „Deutschen Kinderhilfe“ sah einen richtigen Kern in der Formulierung Mißfelders. Tatsächlich gebe es ja einen hohen Tabak- und Alkohlkonsum in diesen Familien. Daher sollte ab sofort das Prinzip „Fordern und Fördern“ stärker in den Mittelpunkt gestellt werden und statt Geld sollten die HartzIV-Empfänger nun Gutscheine erhalten. Kinderarmut sei nicht in erster Linie eine finanzielle Armut. Geld sei hier nicht wichtig. Sagt Herr Ehrmann als Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe welche „einen ungewöhnlich hohen Personalkostenaufwand betreibt“, seit 2006 nicht mehr gemeinnützig ist, nach einer bevorstehenden Sammlungsverbot 2007 in Rheinland-Pfalz keine Spenden mehr einnimmt und welche 2008 vom Deutschen Spenderrat (DSR) aus ausgeschlossen wurde. Anstoß wurde auch an einem Posten der Fördergelder genommen, knapp 56.000 Euro, laut Ehrmann seine „Aufwandsentschädigung“ als Vorsitzender des Vereins. Das ist zumindest weit mehr als das Zehnfache dessen, wovon ein HartzIV-Empfänger leben muss.

    Natürlich kennzeichnet sich Kinderarmut nicht nur durch finanzielle Armut aus. Eine Studie der AWO differenziert neun Kriterien: materielle Armut, ein Teil davon ist die finanzielle Armut, anteilig am jeweiligen Haushaltseinkommen; Bildungsbenachteiligung; geistige und kulturelle Armut; soziale Armut; fehlende Werte; seelische, emotionale und psychische Armut; Vernachlässigung, falsche Versorgung und ausländerspezifische Benachteiligung. Allerdings kommt die Studie auch zu einem ganz anderen Schluss als Mißfelder und Ehrmann. Der AWO-Bundesvorsitzende Wilhelm Schmidt äußerste sich unmissverständlich:

    Diese „sozial Schwachen“ sind alles andere als sozial schwach. Von den meisten der in der Untersuchung befragten „armen“ Eltern wird eine nur schwer vorstellbare Stärke verlangt, ihre Situation täglich zu bewältigen und für ihre Kinder zu sorgen.

    Ihnen noch mehr Geld zu nehmen oder sie pauschal als Alkoholiker zu diffamieren, ist hier nicht besonders hilfreich, sondern purer Klassismus.

    ANHANG
    Als Herr Mißfelder sich zwei Monate nach seiner klassistischen Äußerung in Münster dem Gespräch mit der Bevölkerung stellen wollte, hatten sich einige sozialpolitische Organisationen auf diese Diskussion vorbereitet. Hier der Beitrag einer am Gespräch interessierten alleinerziehenden Mutter von drei Kindern:

    Zum Artikel „Mißfelder stellt sich den Kritikern“

    Leider hat sich Herr Mißfelder nur ausgewählten Kritikern gestellt.
    Weil ich kein Parteimitglied bin, wurde mir der Zutritt zur Veranstaltung im Cafe Uferlos am vergangenen Dienstag verweigert.
    Als allein erziehende dreifache Mutter, berufstätig und trotzdem auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen hätte ich Herrn Mißfelder gerne aus dem Alltag innerhalb der Armutsgrenze berichtet.
    Falls von Seiten Herrn Mißfelders Interesse besteht, würden sowohl ich als auch meine Kinder zum Zwecke der Erweiterung des Horizonts gerne mit ihm in Dialog treten.
    Martina Nötzold, Verband alleinerziehender Mütter und Väter OV Münster

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