Familiensplitting ist klassistisch

· Artikel (Klassismus)

Das deutsche Einkommensrecht sieht das Ehegattensplitting vor. Das Ehegattensplitting bedeuetet, dass die zu versteuernden Einkommen der Verheirateten zunächst addiert werden (z.B. jährlich zu versteuerndes Einkommen: 36.000 € (Eheperson 1) + 4.000 € (Eheperson 2) = 40.000 € (gesamtes zu versteuerndes Einkommen)) um dann halbiert zu werden (20.000 €). Die Verheirateten zahlen dann je nur die Steuern dieses halbierten Beitrages. Im vorliegenden Fall müssten sie zusammen statt 7.946,26 € nur 5557,74 € Steuern einschließlich Solidaritätszuschlag zahlen.

Über den Sinn von Ehegattensplittings möchte ich an dieser Stelle nicht reden, sondern es geht um das jetzt unter anderem von der AfD Sachsen geforderte “Familiensplitting”. Dieses erweitert das Ehegattensplitting, in dem auch die Kinder einer Familie einbezogen werden. Das heißt, beim Familiensplitting wird das gesamte zu versteuernde Einkommen der Familie ermittelt und durch die Anzahl der Familienmitglieder geteilt. Für diese Einzeleinkommen sollen dann die Steuern ermittelt werden. Wenn eine Familie mit dem oben genannten Einkommen zwei Kinder hätte, entfielen auf jedes Familienmitglied 10.000 € zu versteuerndes Einkommen, läge also jedesmal unter der Grenze, ab der Einkommenssteuern gezahlt werden müssten. Das heißt, die Familie müsste keine Einkommenssteuern zahlen.

Das Modell des Familiengattensplittings klingt auf den ersten Blick fairer als das Ehegattensplitting. Da hier aber nicht über den Sinn von Ehegattensplittings geredet werden soll, verbietet sich auch dieser Vergleich. Betrachten wir das Familiensplitting nicht in Relation zum Ehegattensplitting, so ist es unfair und klassistisch.

Es macht keinen Sinn, das zu versteuernde Einkommen auf die Kinder zu verteilen und so zu tun, als hätten die Kinder einen eigenen Verdienst. Weder haben die Kinder einen Verdienst in dem Sinne, dass sie selbstständig arbeiten, noch haben sie dieses Einkommen verdient. Kinder von gut verdienenden Erziehungsberechtigten verdienen nicht mehr Geld als Kinder von schlechtverdienenden Erziehungsberechtigten. Im Gegenteil. Wenn der Staat hier eingreifen sollte, dann zugunsten von Kindern, deren Eltern ein geringes oder gar kein Einkommen haben. Das Denkmodell hinter dem Familiensplitting ist zutiefst klassistisch. Es geht davon aus, dass Kinder einkommensstarker Eltern mehr Geld verdienen als Kinder einkommensschwacher Eltern. Und sollte das Familiensplitting umgesetzt werden, so wäre nicht nur das Denkmodell klassistisch, sondern im Effekt würde es zu einer Umverteilung zugunsten gut verdienender Eltern und deren Kinder hinaus laufen. Da hierdurch erheblich weniger Steuern eingenommen werden und es in Deutschland inzwischen eine Schuldenbremse gibt, wäre die Folge, dass diese fehlenden Steuereinnahmen bei den Ausgaben des Staates eingspart werden müssten, was Sozialabbau hieße und vor allem die ärmeren Familien träfe.

Sehr viel sinnvoller als ein Familiensplitting, was davon ausgeht, dass Kinder gutverdienender Eltern mehr verdient haben, als Kinder schlechtverdienender Eltern, wäre ein gleiches Grundeinkommen von Kindern von 500 Euro, was u.a. vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) gefordert wird. Im obigen Beispiel hätte die Familie dann unter dem Strich genauso viel Geld wie sie durch das Familiensplitting sparen würde.

7 Kommentare

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  1. TL

    Es ist nicht recht ersichtlich, was in diesem Zusammenhang mit der Bezeichnung “klassistisch” eigentlich gemeint sein soll. Geht es darum “dass Soziale Herkunft ein wesentliches Diskriminierungsmerkmal ist”, wie unter dem Stichwort “Klassismus” beschrieben? Dann ist die Einordnung unzutreffend. Niemand wird vom Finanzamt beim Steuer-Splitting nach seiner sozialen Herkunft eingestuft. Geht es darum, dass Familien mit niedrigem Einkommen schlechter gestellt sind als solche mit hohem? Dann erscheint es doch reichlich um die Ecke gedacht, eine “gruppenbezogene Diskriminierung” darin zu wittern, dass erstere mögliche Steuerfreibeträge nicht in gleichem Umfang ausschöpfen können.

    • Andreas Kemper

      Mit dem Familiensplitting werden Kinder bevorteilt, die eh schon in privilegierten Familien leben. Familien bekommen um so mehr Geld zugestanden, je höher das Einkommen der Eltern ist. Das ist an sich schon eine gruppenbezogende Diskriminierung. Vor dem Hintergrund der steigenden Armut von Kindern wäre diese Maßnahme eine Frechheit, da ausgerechnet den Reicheren mehr Geld zugestanden wird, obwohl die Reichen kontinuierlich reicher werden. Vor dem weiteren Hintergrund der eingeführten Schuldenbremse bedeuten diese massive Steuerausfälle durch das Familiensplitting, dass noch weniger Sozialausgaben getätigt werden können – auch das wird zulasten armer Kinder gehen. Und schließlich ist das Gedankenmodell klassistisch: Es wird so getan, als wären die Kinder beteiligt am gemeinsamen Familieneinkommen, Kinder gutverdienender Eltern hätten in diesem Denken ein größeres Einkommen als Kinder schlechtverdienender Eltern. Auch dieses Gedankenmodell ist klassistisch, die Soziale Herkunft wird hier als Diskriminierungsmerkmal verwandt. Also auf all diesen Ebenen ist das Familiensplitting klassistisch.

  2. TL

    “Familien bekommen um so mehr Geld zugestanden, je höher das Einkommen der Eltern ist.”

    Diese Sichtweise ist unzutreffend. Der Staat würde beim Familien-Splitting jeder Familie abhängig von ihrer Größe ein steuerfreies Einkommen zugestehen, das für alle gleich hoch ist. Arme Familien werden diesen Betrag voraussichtlich nicht erreichen. Sie wären damit aber nicht steuerlich schlechter gestellt, sondern durch ihr geringes Einkommen. Zu kritisieren ist hier nicht ein “Klassismus”, sondern die ungleiche Einkommensverteilung.

    “Es wird so getan, als wären die Kinder beteiligt am gemeinsamen Familieneinkommen”

    Ich finde diese Betrachtung durchaus begrüßenswert. Tut man hingegen so, als hätten Kinder mit dem Familieneinkommen nichts zu tun, fällt die deutlich höhere Reproduktionsarbeit einfach unter den Tisch.

    “Mit dem Familiensplitting werden Kinder bevorteilt, die eh schon in privilegierten Familien leben.”

    Die Argumentation ist widersprüchlich. Wenn die Annahme eines Einkommens der Kinder irrig ist, dann können sie auch nicht durch steuerliche Regelungen bevorteilt werden. Hätten die Kinder dagegen fiktiv ein anrechenbares Einkommen, dann wären sie nicht aufgrund ihrer sozialen Herkunft besser gestellt, sondern durch ihren de facto höheren Verdienst.

    • Andreas Kemper

      Sie argumentieren nach dem Motto: Der Staat verbietet allen, sowohl den Reichen als auch den Obdachlosen, unter Brücken zu schlafen. De facto ist aber der Obdachlose durch dieses Gesetz, was für alle gilt, sehr viel stärker betroffen. De facto werden gutverdienende Eltern von einem größeren Steuerfreibetrag sehr viel stärker profitieren. Die ungleiche Einkommensverteilung ist natürlich auch zu kritisieren, das Familiensplitting verschärft allerdings diese Ungleichheit.

      Sie meinen, Kinder reicher Eltern würden eine größere Reproduktionsarbeit erfordern? Weil aus ihnen irgendwann Ärzt*innen werden müssen, aus Arbeiter*innenkindern hingegen nur Arbeiter*innen?

      So zu tun, als hätten Kinder ein unterschiedliches Einkommen, ist eine Phantasiearbeit, die die klassistische Annahme stützt, Kinder von reichen Eltern seien etwas besseres.

  3. TL

    “Sie argumentieren nach dem Motto: Der Staat verbietet allen, sowohl den Reichen als auch den Obdachlosen, unter Brücken zu schlafen.”

    Die Analogie ist falsch. Der Staat verbietet in diesem Fall doch niemandem etwas. Und wenn Kinder keinen Anspruch auf einen Anteil am Einkommen ihrer Eltern haben – ist doch Ihre Position? – können sie durch steuerliche Eingriffe auch weder bevorzugt noch benachteiligt werden. In Ihrer Logik steht Kindern doch lediglich ein benennbarer Absolutbetrag zu. Dann kann es doch nur darum gehen, ob sie diesen auch tatsächlich erhalten oder nicht. Mit einem “Klassismus” wird damit allerdings auch nicht aufgeräumt, da es den Reichen auch dann ganz unbenommen bleiben wird, ihren Sprößlingen noch was dazu zu geben.

    • Andreas Kemper

      Natürlich verbietet der Staat im Modell des Familiensplittings etwas. Der Staat verbietet nach diesem Modell den Armen den gesellschaftlichen Zugriff auf Ressourcen, den er Reichen gestattet. Steuern sind staatliche Steuerungsmechanismen, Stellschrauben. Mit dem Steuermodell “Familiensplitting” werden die Steuermittel insgesamt zu Lasten Geringverdienender und zu Gunsten Gutverdienender gesenkt. Würde man Familien entlasten wollen, könnte man das egalitär ausgezahlte Kindergeld erhöhen. Kinder von Geringverdienenden sind schließlich nicht weniger Wert als Kinder von Gutverdienenden. Warum also sollte Kindern unterschiedlich viel Geld vom Staat zur Verfügung gestellt werden? Wenn überhaupt, dann müssten ärmere Familien mehr Geld vom Staat erhalten für die Erziehung als reichere Familien. Dies wäre dann ein sozialkompensatorischer Ausgleich, der das im Grundgesetz geforderte Menschenrecht gewährleistet, dass niemand aufgrund seiner sozialer Herkunft benachteiligt werden dürfe.

      Damit würde tatsächlich noch nicht mit dem Klassismus aufgeräumt, dass Reiche ihren Sprösslingen “etwas” mehr mitgeben. Hier wären Erbschafts- und Vermögenssteuer die Stellschrauben an die gedreht werden müsste.

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