Soziale Herkunft gehört ins AGG

Der neue Antidiskriminierungsbericht liegt vor: Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben

http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Gemeinsamer_Bericht_2013.pdf?__blob=publicationFile

Hier findet sich eine neue Formel: “alle AGG-Merkmale sowie die „soziale Herkunft“”. Denn es zeigt sich, dass soziale Herkunft als Diskriminierungsmerkmal nicht ignoriert werden kann, obwohl es nicht im AGG berücksichtigt wird. Sollte man sich nicht einfach diese umständliche Formel sparen und soziale Herkunft endlich offiziell als Diskriminierung anerkennen? Oder besser gleich den Sozialen Status, da nicht nur die Herkunft sondern auch die soziale Position wie Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit und Niedriglohnarbeit ein Diskriminierungsmerkmal ist? Soziale Position, also z.b. Arbeitslosendiskriminierung, kommt anscheinend im Gegensatz zu sozialer Herkunft im Bericht nicht vor.

Zitate:

“Alle im AGG genannten Merkmale benötigen eine ungünstige soziale Herkunft als »Motor«. Im Umkehrschluss entfalten sexuelle Identität, Geschlecht oder ethnische Herkunft in den entsprechenden höheren Sozialklassen in Bezug auf Bildungsdiskriminierung deutlich weniger Wirkung.”

“Die, praktisch unwidersprochene und in den letzten Jahrzehnten immerfort wiederholte, zentrale These lautet hierbei, dass Benachteiligung im und durch das Bildungssystem tatsächlich gegeben ist. Diese Disparität im Bildungserwerb entsteht primär aufgrund sozialer Herkunft und führt zu primären/kognitiven/lerntheoretischen und sekun- dären/struktu rellen/strategischen Herkunftseffekten in Bezug auf Bildungsgerechtig-keit.”

“Die größten Differenzen werden sichtbar, wenn man die „soziale Herkunft“ der Perso- nen betrachtet, die ein Studium aufnehmen. Kinder von Akademiker_innen besitzen eine dreimal so große Chance, ein Studium aufzunehmen wie Kinder, deren Eltern keine Hochschulausbildung haben.”

“„Die Universität wird tendenziell immer mehr zu einer Institution, die nicht mehr primär dem Bildungsaufstieg, sondern der ‚Vererbung‘ eines bereits erreichten akademischen Status‘ in der jeweils nachfolgenden Generation dient“”

“Der Weg in eine Berufsausbildung hat sich trotz des demographischen Wandels, prognostizierten Fachkräftemangels und der Bemühungen unterschiedlicher Akteur_innen, Ausbildungsplätze vorzuhalten, nicht für alle Jugend­ lichen verbessert. Selektionsprozesse, u. a. nach schulischer Vorbildung, aber auch nach Migrationshintergrund, Geschlecht, Behinderung und „sozialer Herkunft“, spielen dabei eine wichtige Rolle.”

Ergänzung:

In einigen Artikel wie zum Beispiel beim Hamburger Abendblatt wird auch eine Statistik herangeführt, die die Meldungen bei der Beschwerdestelle der Antidiskriminierungstelle des Bundes auflistet:

“Die Mehrzahl der Beratungsanfragen im Kontext Schule bei der Bundesstelle betrafen im Zeitraum zwischen 2009 und 2012 die Dimensionen ethnische Herkunft und Behinderung. Anders sieht es im Berufsleben aus. Hier entfällt die Mehrheit auf die Dimension Alter (25,9 Prozent) und Geschlecht (25,5 Prozent). Rund 21 Prozent betrafen das Thema Behinderung. Sexuelle Identität und Religion spielten eine untergeordnete Rolle.”

Das Problem an dieser Statistik: Klassenspezifische Diskriminierungsgründe (Soziale Herkunft, Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit, …) sind nicht meldbar, da sie nicht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz behandelt werden. Wenn ein Obdachloser oder eine Arbeitslose sich bei einer Antidiskriminierungsstelle beschweren will, wird ihm*ihr gesagt, dass er*sie hier falsch ist, da Obdachlosigkeit und Arbeitslosigkeit per Definition keine Diskriminierungsgründe sein können.

2 Kommentare

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  1. W-Day

    Ich kann mir die hier schlechte bis mittelmäßige Bewertung nur so erklären, daß sie von Leuten kommt, die Versuche zur Erstellung von Chancengleichheit (soweit sowas im Rahmen eines auf Konkurrenz aufbauenden Systems überhaupt möglich ist) ablehnen oder meinen, dafür sei genug getan worden. Denn _lesenswert_ ist der Artikel allemal, und nur das soll doch bewertet werden, nicht wahr?
    Vielleicht sollte man die Möglichkeit, ein Vote zu den Artikeln abzugeben, abschalten, denn solche Klickereiangebote verleiten auch dazu, sich mit einem Thema nicht weiter zu befassen, z.B. in dem man eine Frage stellt oder einen Vorschlag macht – eine “Bewertung” ohne Worte ist einfacher.

  2. Eitan Einoch

    Nette Idee, aber nutzlos. Die Einführung des AGG ist in meinen Augen Symbolpolitik. Denn es verhindert keine Diskriminierung. Wer jemanden nicht einstellen will, egal aus welchen Gründen, findet immer einen Weg, seinen Willen durchzusetzen. Man muss nur eine hieb- und stichfeste Begründung finden, bei der das AGG nicht greift.

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