Seit Alice Schwarzer ist Steuerhinterziehung kein „Kavaliersdelikt“ mehr

· Artikel (Klassismus)

Alice Schwarzer hat Steuern hinterzogen. Alice Schwarzer hat als prominente Feministin allerdings auch seit Jahrzehnten den geballten Hass derjenigen Männer auf sich gezogen, die um ihre Privilegien fürchteten. Dieser Hass ist so groß, dass man nun sogar bereit zu sein scheint, Steuerhinterziehung nicht mehr als „Kavaliersdelikt“ wahrnehmen zu wollen. Nun wird überlegt, jegliche Straflosigkeit der Steuerhinterziehung zu streichen.

Danke, Alice Schwarzer, dafür.

Nachtrag

Selbst die AfD spricht sich dafür aus, dass Steuerhinterziehung nun nicht mehr straffrei sein soll. Ich zitiere:

„Zum neuen Steuerskandal prominenter Deutscher erklärt der stellvertretende Sprecher der Alternative für Deutschland, Alexander Gauland:

Alice Schwarzer fühlt sich nach Offenlegung ihrer Steuersünden zu Unrecht angegriffen. Da ist sie in guter Gesellschaft. Ein Blick auf andere Prominente in ähnlicher Lage zeigt wie gegensätzlich die öffentlichen Äußerungen gegenüber ihrem heimlichen Handeln sind.

Es ist nicht ersichtlich, warum prominente Steuersünder nicht genau wie andere Bürger auch für ihre Vergehen vor Gericht gestellt werden sollten. Dass manch eine Sünderin dies als ungerecht empfindet und sich darüber hinaus diffamiert sieht, schlägt dem Fass den Boden aus und ist an Doppelmoral nicht zu überbieten. Das Private ist politisch, sagte einst Frau Schwarzer und wundert sich nun, dass sie Opfer der eigenen Regel geworden ist.

Wir sollten diese Doppelmoral nicht einfach hinnehmen. Es kann nicht sein, dass wir über Jahrzehnte von selbst ernannten Moralaposteln belehrt und verbessert wurden und jetzt erfahren müssen, dass die eigenen Moralvorstellungen augenscheinlich keine Relevanz für sie selber hatten, sie gar ein Doppelleben führten.

Wir brauchen keine weiteren Belehrungen à la Alice Schwarzer, wir brauchen eine Kultur der Zurückhaltung und des angemessenen Handelns. Bei Personen, die im öffentlichen Leben eine Vorbildfunktion erfüllen, täte dies besonders Not.“

Erstaunlich an dieser Pressemitteilung ist nicht nur, dass die AfD Gender-Mainstreaming übernimmt (dies sogar in der radikalen Variante der Uni Leipzig, mit dem generischen Femininum: „manch eine Sünderin“). Erstaunlich ist vor allem die Forderung, Alice Schwarzer vor Gericht zu stellen. Dies impliziert nicht nur, dass die Straffreiheit von Steuerhinterziehungen komplett abgeschafft wird, sondern dies würde auch bedeuten, dass rückwirkend alle Steuerhinterzieher*innen vor Gericht gestellt werden. Wow. Da scheint die AfD mal eben die Links-Partei sowohl in gendergerechter Sprache, als auch in der Politisierung des Persönlichen, als auch in sozialpolitischen Forderungen links überholt zu haben.

Nachtrag

Hier ein intelligenterer Beitrag: http://astefanowitsch.tumblr.com/post/75579169306/der-fall-alice-schwarzer-ihr-fragt-ich-antworte

13 Kommentare

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  1. Judith

    Was ist denn ein „Kavalliersdelikt“??? Ich kenne nur den Kavalier.

  2. Werner Hupperich

    Lieber Herr Kemper,

    auch wenn zweifelsfrei die praktische Umsetzung des grundgesetzlich verankerten Gleichheitsgebots ein absolut ünterstützenswertes Anliegen darstellt, so sei dennoch die Frage in den Raum gestellt, wie weit eigentlich das Zufallsresultat unsozialen Verhaltens einem Dank an den Täter abnötigen sollte.

    Vorab sei ebenfalls angemerkt, dass meine (persönliche) Abneigung gegen Frau Schwarzer, welche sich u.U. meinen Äußerungen entnehmen lassen dürfte, keines falls der Furcht des Verlustes irgendwelcher Privilegien geschuldet ist, sondern dem banalen Umstand, dass ich sie – unabhängig der ihrerseits transportierten Inhalte, welchen großenteils in der Tat zuzustimmen ist – als ausgesprochene Unsympathin wahrzunehmen nicht umhin kam. Darüber hinaus teile ich Miriam Gebhardts grundsätzliche Kritik an Schwarzer. Das aktuell aufgeflogene Schwarz(er)geldkonto in der Schweiz vermag diesen, meinen [!] Eindruck allenfalls abzurunden.

    Ich verbinde hierbei mit dem aktuellen Skandal auch zugleich die Frage, welche Glaubwürdigkeit ein Mensch, der sich „Gleichberechtigung“ auf seine Fahnen geschrieben hat, für seine Person zu beanspruchen vermag, der sich selbst aus der (hier: fiskalischen) Gleichberechtigung ausnimmt?

    Es ist ja nun eben gerade nicht anzunehmen, dass Frau Schwarzer das schweizer Konto vor dem Hintergrund eines Planes mit dem Ziel juristischer Gleichbehandlung von Steuersündern eröffnete. Ihr Motiv war demgegenüber das Gleiche, welches auch Steuerbetrüger männlichen Geschlechts antreibt: Bewahrung und Vermehrung akkumulierten Reichtums.

    Es zeigt hierbei ja auch die Realität, dass die Privilegierung – ausnahmsweise vollkommen geschlechtsunspezifisch – bereits in viel deutlicherem Umfang Gang und Gäbe ist: Wer sich als Steuerbetrüger betätigt, sich selbst (etwa auf Grund diffuser Gerüchte, es habe „undichte Stellen“ bei Banken gegeben..) anzeigt, der darf – nach Ausgleich seiner Steuerschulden – auf unbedingte Straffreiheit hoffen. Ein Kleinunternehmer, der gerade deswegen Steuerbetrügereien begeht, weil es ihm (etwa auf Grund mieser Gescvhäftslage) am finanziellen „Polster“ mangelt, der ist praktisch dieser Option, sich „frei kaufen“ zu können, beraubt.

    Hieraus lässt sich auch meine pessimistische Prognose, dass es bei einer Scheindebatte bleiben wird, ableiten. Wer über hinreichend Vermögen verfügt um einen Teil als „Spielgeld“ für Börsenspekulationen zu verwenden, oder einen nicht minder großen Teil – unter dem ständigen Risiko, es nach auffliegen des Schwarzgelddepots ebenfalls zu verlieren – am Fiskus vorbei auf Auslandskonten transferiert, der gilt – in dieser Gesellschaft – als „systemrelevanter Leistungsträger“. Wer hier blauäugigt von rechtlicher Gleichbehandlung ausgeht, der glaubt möglicherweise auch noch fest an ein konsequent durchgesetztes Gleichheitsgebot im Falle von Großkapital (Banken) und Kleinunternehmen.

    Da dies auch den AfD’lern bewusst ist, lässt sich auch ausgesprochen risikolos ein Ende der Straffreiheit von „Steuersündern“ fordern. „Knast“ wird eh‘ nicht gefordert werden und Geldstrafen sind für die, die sie zu begleichen vermögen, zwar „ärgerlich“, aber gewiss nicht existenzbedrohend. Es liegt ja wie gesagt in der Natur der Sache, dass „Schwarzgeld“ eben gerade nicht die existenziell (i.S. v. lebensnotwendig) zur Lebensführung benötigten Geldmittel bezeichnen, sondern „Spielgeld“ im buchstäblichen Sinne, dessen Verlust offenkundig in Erwägung gezogen wurde – sonst hätte man es kaum solch – absehbaren – Verlustrisiken ausgesetzt.

    Dies lediglich zur Verdeutlichung, dass Frau Schwarzer der Frauenbewegung durch ihre Schwarzgeldaffäre m.E. wahrlich keinen Gefallen getan hat. Emanzipiert hat sie sich durch diesen Skandal allenfalls gegenüber Steuerbetrügern männlichen Geschlechts. Ob man ihr _dafür_ dankbar sein sollte? Ich meine: nein.

    MfG
    Werner Hupperich

    • Andreas Kemper

      Hallo Werner Hupperich,

      mein Text ist natürlich sehr ironisch gemeint. Ich habe ein ambivalentes Verhältnis zu Alice Schwarzer, zur Moralisierung dieser Sache habe ich den Link auf eine weitere Website gesetzt.

      Ich befürchte auch – und bin ich wieder ganz bei Ihnen – dass sich der Shitstorm stärker gegen den Feminismus richtet als gegen Steuerhinterziehung und dass es letztenendes bei der unglaublichen Ungerechtigkeit bleibt.

      Ich bin aber gespannt, was die AfD jetzt zum Text von Gauland sagt, speziell zum generischen Feminium und zur nachträglichen Bestrafung aller Steuerhinterzieher.

      • Werner Hupperich

        Lieber Herr Kemper,

        nachdem wir uns bereits an anderer Stelle – wenn auch sehr kurz – zum Fall Schwarzer unterhielten, ist mir der ironische Gehalt Ihres Artikels auch nicht entgangen. Einzig die leider allzu häufig fehlerhaften „Ironie-Detektoren“ einiger AfD-naher Kommentatoren so wie nicht zuletzt auch die besagten Ungerechtigkeiten ließen mir dann doch einen ergänzenden Kommentar geboten erscheinen.

        MfG
        Werner Hupperich

  3. bertrandolf

    Ja, dafür kann man wirklich Alice danken. Vielleicht wird dann in Zukunft das Wort Steuersünder, welches die AFD ja großartig benutzt in -hinterzieher oder -betrüger umgemünzt…

    • Andreas Kemper

      Das wäre zu hoffen. Bei der AfD scheint der Trend allerdings eher in die Richtung einer Feminisierung der Sprache zu gehen. Also aus Steuersünder werden jetzt nicht Steuerhinterzieher oder gar Steuerbetrüger, sondern Steuersünderinnen. Wärend vor allem aus diesem Milieu geschlechtersensible Sprachgestaltungen auf Mauern aus Kruppstahl stießen, werden nun feminine Bezeichnungen eingeführt, unter die dann Männer auch mitgedacht werden. Was so eine Steuerhinterziehung nicht alles anrichten kann …

      • Werner Hupperich

        Achtung, kurze Werbeunterbrechung:

        In diesem Zusammenhang meinerseits ein kostenloser Probe-Tipp an die AfD: Zwecks optimalen Relativierungspotenzials bei Steuerbetrug so wie effizienter Vermeidung potenziell konfliktträchtiger und somit PR-schädlicher, geschlechtersensibler Sprachgestaltung sei der Begriff „Steuersünderlein“ empfohlen. Versehen mit dem bestimmten Artikel _das_ (neutrum). – Meinen aufrichtigen Dank posthum an Willy Millowitsch für die ebenso inspirierende wie weitsichtige Komposition von „Wir sind alle kleine Sünderlein..“

        Gerne vermittle ich – gegen eine geringe Aufwandsentschädigung – eine Agentur, welche sich ggfs. mit den Rechteinhabern des Millowitsch-Klassikers in Verbindung setzt, von Dieter Bohlen eine Neutextung („Wir sind alle kleine _Steuer_sünderlein..“) und von Daniel Kübelböck eine zeitgemäße Intonierung anfertigen lässt.

        Das wäre dann so dermaßen unangreifbar, dass Herr Lucke und Frau Schwarzer beim nächsten AfD-Frühjahrsball auf der Bierzelt-Bank im Rhytmus dieses angehenden Gassenhauers gemeinsam schunkeln können, ohne dass irgendein stiller, im Raum stehender Vorwurf die Eintracht zu trüben vermochte.

        MfG
        Werner Hupperich

        PS: Der obige „kostenlose Probe-Tipp“ war natürlich nur Spaß, Herr Kemper. Selbstverständlich kriegt dieser seltsame Verein von mir rein gar nichts umsonst (außer Kritik versteht sich, die gibt’s in der Tat gratis..).

        PPS: Um doch noch einen halbwegs ernsthaften Gehalt in meinem Kommentar unterzubringen: Frau Schwarzer hat Mist gebaut und ist damit aufgeflogen. Damit reiht sie sich in eine bereits ziemlich lange Liste von Ganovinnen und Ganoven ein, denen das Schicksal ähnlich übel mitspielte. Ich wüsste offen gestanden nicht, warum Frau Schwarzer eine Sonderstellung unter den steuerbetrügenden Menschen zukommen sollte. Ich find’s wie gesagt zwar sehr bedauerlich, dass sie hierdurch neben der eigenen Glaubwürdigkeit zugleich auch der Frauenrechtsbewegung einen Schaden nicht absehbaren Ausmaßes zugefügt hat. Das ist zwar insofern ein Stück weit bescheuert, als dass man sich natürlich auf die Position stellen könnte, dass „Vergehen“ und „Amt“ isoliert zu betrachten seien. Ähnliche Überlegungen wurden in der jüngeren Vergangenheit ja über den Fall Käßmann – jener Bischöfin, welcher bekanntlich ein schnöder Rotlichtverstoß zum Verhängnis wurde – und des blaublütigen „Verteidigungsministers der Herzen“ – der über seine in siebenjähriger Sisyphosarbeit mühsam plagiierte Dissertation stolperte. Andererseits ist es nunmal ein- und dasselbe Individuum, und Fehlverhalten lässt sich nicht chirurgisch herausschneiden und vor der öffentlichen Wahrnehmung verstecken. Was noch an Glaubwürdigkeit zu retten ist, wird davon abhängig sein, wie Frau Schwarzer ihr Fehlverhalten aufzuarbeiten gedenkt. Auch das wiederum sehe ich vollkommen geschlechterunspezifisch, mit dieser Problematik sieht sich ein jeder Mensch konfrontiert, der in der öffentlichen Wahrnehmung steht und bei welchem ein Fehlverhalten publik wurde.

        Erfreulich ist einzig daran, dass wir mit dem Fall Schwarzer eine statistische Häufung steuerhinterziehender Feministinnen von n=1 haben. Als Datenbasis, um auf Seiten der AfD Propagandageschütze gegen FrauenrechtlerInnen in Stellung zu bringen, definitiv unterhalb jeder Signifikanzgrenze.

        Auf der anderen Seite ist es schon ausgesprochen dumm, des persönlichen Profits wegen (als Unternehmerin) der Frauenrechtsbewegung (als Feministin) zu schaden.

        Frau Schwarzer hätte um die Folgen im Falle des Auffliegens der Steuerbetrügereien bereits wissen müssen, als sie ihr Konto in der Schweiz eröffnete. Diesen Vorwurf, gegenüber der von ihr in der öffentlichen Wahrnehmung repräsentierten Frauenrechtsbewegung verantwortungslos gehandelt zu haben, muss sich Frau Schwarzer durchaus gefallen lassen.

        Ansonsten ist Alice Schwarzer Steuerbetrügerin, wie Uli Hoeneß Steuerbetrüger ist: Ein Fall rein juristischer Befassung – idealerweise unter Befolgung des Gleichheitsgrundsatzes.

  4. altautonomer

    Ich erdreiste mich mal, dieses Thema sogar auf die Metaebene „Klassenjustiz“ zu heben. Beim Spiegelfechter wurde von einigen Kommentatoren unter anderem das Urteil gegen einen Neonazis thematisiert, der vorsätzlich, die Körperverletzung anderer billigend in Kauf nehmend in eine Gruppe Antifas gerast ist. Mich beschäftigt zudem der laufende Strafprozess in de Sache „Love-Parade Duisburg“, in dem lediglich 6 Verwaltungsangehörige (Adolfs willige Vollstrecker!) und 4 Mitarbeiter von Lovapent-Chef Rainer Schaller angeklagt werden. Schaller selbst, der ehemalige OB Adolf Sauerland und sein eifriger Ordnungsdezernenet Wolfgang Rabe werden nicht angeklagt. Für die Opfer und Hinterbliebenen ein Schlag ins Gesicht, wenn die Hauptverantwortlichen (und Strippenzieher) für 21 Tote und über 500 Verletzte strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

    Da ich in der Mitte des Ruhrgebiet wohne, werde ich den weiteren Verlauf des Prozesses aufmerksam beobachten..

  5. Werner Hupperich

    altautonomer schrieb: „Mich beschäftigt zudem der laufende Strafprozess in de Sache “Love-Parade Duisburg”, in dem lediglich 6 Verwaltungsangehörige (Adolfs willige Vollstrecker!) und 4 Mitarbeiter von Lovapent-Chef Rainer Schaller angeklagt werden.“

    Die Aufarbeitung der Ursachen habe ich ebenfalls sehr aufmerksam verfolgt. Auch ohne überhaupt irgendein Gutachten in der Hand gehalten zu haben, war es jedem Duisburger halbwegs klaren Verstandes und mit Kenntnis der die örtlichen Gegenheiten bereits zum Zeitpunkt der Ankündigung der „Love-Parade“ klar, dass die Durchführung auf diesem Gelände im Kontext der erwarteten Besucherzahlen der reinste Irrsinn war. Meinem persönlichen Rechtsempfinden gemäß hat sich jede maßgeblich (i.S.v. entscheidungsbefugt) an den Planungen beteiligte Person zumindest [!] einer fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. Nach wie vor vollkommen unverständlich ist auch, warum nicht die unmittelbar angrenzende A59 für die Dauer der Veranstaltung in beide Fahrtrichtungen gesperrt wurde, um ggfs. eine möglichst unproblematische Entfluchtung der Veranstaltungsbesucher zu ermöglichen, so wie zugleich eine Zufahrtsmöglichkeit für Rettungskräfte zu schaffen. Diese Möglichkeit nicht in Betracht gezogen zu haben, erscheint insbesondere vor dem Hintergrund bereits regelmäßig erfolgter Sperrungen der A59 auf Grund der Baumaßnahmen um den Bereich des Hauptbahnhofs so wie der kurz vor Veranstaltung der Love-Parade gesperrten A40 („Still-Leben Ruhrschnellweg“) als vollkommen absurd.

    Erbärmlich auch die recht früh nach der Katastrophe getätigten Beteuerungen einiger an den Planungen beteiligter Personen, man habe (..immer schon..) „große Bedenken“ bezüglich einer sicheren Gewährleistung dieser Großveranstaltung gehabt (und diese – angeblich – auch während der Planungskonferenzen vorgetragen), aber OB Sauerland habe letztlich die Veranstaltung entgegen aller Einwände durchgesetzt. Das ist insofern absurd, als dass es Vertretern der Ordnungsbehörden, der Feuerwehr und der Polizei selbstverständlich möglich gewesen wäre, ihrem Veto gegen die Veranstaltung Wahrnehmung zu verschaffen. Zur Not eben, indem man den Aktendeckel des eigenen Planungsressorts zuklappt und sich mit einem „Ich unterstütze solch einen Irrsinn nicht!“ aus der geselligen Runde des Planungsstabes verabschiedet. Genau dazu hatte keiner der Beteiligten das nötige Rückgrat.

    Auch hier übrigens wieder – was im weitesten Sinne wiederum zum Thema Klassismus passt – die Anbiederei nach „oben“ bei gleichzeitiger Treterei nach „unten“. Z.B. ausgerechnet das Ordnungsamt wollte sich mit Sicherheitsbedenken getragen haben, getraute sich aber nach eigenem Bekunden nicht, die aus diesen Sicherheitsbedenken resultierenden Konsequenzen durchzusetzen. Ausgerechnet die Dienstherrn jener, pardon: Furunkel am Arsche des Volkes“, die unablässig umher streifen und keinerlei Skrupel an den Tag zu legen pflegen wenn es etwa darum geht, einem türkischen Gemüsehändler ein Ordnungsgeld zu verordnen, weil dessen Obstkisten 50mm zu weit in den Gehweg ragen, erklären sich selbst für Ohnmächtig, wenn es um gravierende Sicherheitsmängel bei einer geplanten Großveranstaltung geht.

    Ein „Sorry“ an dieser Stelle in Richtung Herrn Kempers, dass ich mich (wieder mal..) etwas ausführlicher zu einem Themenkomplex geäußert habe, der einigermaßen „Off Topic“ zur AfD angesiedelt ist.

    Zum aktuellen Fall einer steuerbetrügenden Unternehmerin habe ich meinen Standpunkt ja bereits verdeutlicht. Auch sehe hier eher ein Beispiel des Klassismus als denn einen frauenrechtlerischen Bezug. Dass dieser Bezug dennoch seitens der AfD künstlich herzustellen versucht wird, vermag kaum zu überraschen. Auf der anderen Seite gelang es mir bislang auch nicht einmal im Ansatz, herausragende Intelligenz als angemessenes Prädikat für AfD-Funktionäre wahrzunehmen. Aber selbst die Kompetenz in Sachen Ökonomie scheint mir bei diesen Leuten auf zuvorderst esoterischer Basis angesiedelt bzw. zum Teil auch auf rein psychopathischer Ebene im Sinne von McLuhans Zitat „“Einige Psychoanalytiker leiten das Geld vom frühkindlichen Trieb, mit Kot zu spielen, ab.“

    Und „mit Kot werfen“ können die AfD’ler ja – wie sich aktuell im Fall Schwarzer ja erneut bestätigen lässt. Wie gesagt: Frau Schwarzers unsoziales und gesetzeswidriges Verhalten öffentlich zu Kritisieren, halte ich für durchaus legitim. Ihren Fall jedoch mit dem Ziel instrumentalisieren zu wollen, zugleich Frauenrechtsbewegungen zu diffamieren und den Steuerbetrug ansonsten zu relativieren („Steursünder“), ist jedoch hochgradig bescheuert (höflich formuliert).

    MfG
    Werner Hupperich

  6. Captain Ahab

    Alice Schwarzer hat Steuern hinterzogen. Alice Schwarzer hat als prominente Feministin allerdings auch seit Jahrzehnten den geballten Hass derjenigen Männer auf sich gezogen, die um ihre Privilegien fürchteten.

    Sowas nenn ich seicht. Das haben Sie gut auswendig gelernt. Wie wäre es, sich mal ein paar eigene Gedanken zu machen, auch wenn es schon welche gibt, Herr Kemper? Ist es in ihrer kleinen Welt geistiger Enge vorstellbar, dass ein Mann;
    a) nicht privilegiert ist, und
    b) Schwarzer nicht mag
    ?

  7. Telipinu Hatti

    Man kann nicht jeden, der vergessen hat, einen 400 € Job zu melden, bestrafen. Wer merkt, dass er vergessen hat etwas anzugeben, muss das nachholen können. Grundsätzlich abschaffen würde ich die Selbstanzeige nicht. Dazu ist die Strafbarkeitsschwelle viel zu niedrig.

    Bei den größeren Beträgen, wie bei den hinterzogenen Zinsen von Frau Schwarzer, ist die Frage, ob der Staat das Geld haben will oder nicht. Es ist im Grunde genommen ein schmutziger Deal zugunsten der übrigen Steuerzahler: auf jeden entlarvten Steuersünder von den CDs kommen hunderte von Selbstanzeigern. Arbeitsbeschaffung für Rechtsanwälte und Steuerberater. Darum muss der Staat die CDs auch weiterhin ankaufen!

    Die Selbstanzeiger zahlen nicht nur die Steuern nach, sondern auch Säumniszuschläge von 6 oder 12 % im Jahr seid der Hinterziehung. Bei über 25.000 € hinterzogenen Steuern gibt es obendrauf noch ab 5% Zuschlag. Die Geldstrafe, die man bei Vermögensdelikten bis zu 50.000 € in Tagessätzen zu erwarten hätte, wäre zumeist nicht niedriger.

    Ich könnte mir vorstellen, dass Frau Schwarzer nicht so sehr aus Habgier gehandelt hat. Dafür waren die Zinsen in der Schweiz zu niedrig. Vielleicht wollte sie eher sein wie die mächtigen Männer und dachte sich, was die dürfen, darf ich auch. Hinterziehung von Steuern auf Zinsen war eine Zeit lang Volkssport. Schön dumm!

    Wer sich selbst anzeigt, sollte das über einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht tun. Wichtig ist, dass alle hinterzogenen Steuern der letzten 10 Jahre angegeben werden, sonst gibt es keine strafbefreiende Wirkung!

    Und wer Geld in der Schweiz hat, der sollte auf jeden Fall erst die Belege kommen lassen, damit der Steuerberater die Gewinne und Verluste jeweils einzeln ausrechnen kann. Das, nicht nur der Saldo der gewinne, ist steuerpflichtig. Dafür benötigt man einen Experten. Hoeneß` Anwalt hat wahrscheinlich genau das nicht getan.

    Ich bin gegen die Abschaffung der Selbstanzeige. Man kann aber die Zuschläge erhöhen, außerdem bei sehr hohen Beträgen die Steuerrechtliche Verjährungszeit der Abgabenordnung von 10 auf 20 Jahre erhöhen. Außerdem könnte man die besonders schweren Fälle noch ein wenig ergänzen. Das bringt dem Fiskus mehr und sorgt auch für höhere Strafen.

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