Grundeinkommen
-
Familiensplitting ist klassistisch
Das deutsche Einkommensrecht sieht das Ehegattensplitting vor. Das Ehegattensplitting bedeuetet, dass die zu versteuernden Einkommen der Verheirateten zunächst addiert werden (z.B. jährlich zu versteuerndes Einkommen: 36.000 € (Eheperson 1) + 4.000 € (Eheperson 2) = 40.000 € (gesamtes zu versteuerndes Einkommen)) um dann halbiert zu werden (20.000 €). Die Verheirateten zahlen dann je nur die… Continue reading